6. Die Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst klagte darüber, dass in einer "noch nie da gewesenen Art und Weise" insbesondere Politiker der FPÖ versuchen würden, "medialen Druck auf die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte und Untersuchungsrichter auszuüben." Richter und Staatsanwälte protestieren immer schärfer gegen die Einmischungen freiheitlicher Politiker in die laufenden Verfahren. Was haben Sie unternommen, um freiheitliche Einmischungen in die laufenden Verfahren zu unterbinden und Staatsanwälte und Richter vor dem Druck der FPÖ zu schützen?
7. Haben Sie – wie angekündigt – vor, eine Weisung zur "Beschleunigung" der Verfahren zu geben?
8. Wie stehen Sie zur Forderung, die Staatsanwälte gegenüber dem Bundesminister für Justiz weisungsfrei zu stellen?
9. Wie stehen Sie zur politischen Forderung, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt einzurichten, der die Weisungsspitze gegenüber den Staatsanwaltschaften darstellen würde?
EKIS, Aktenkeller et cetera
10. Im Beweisantrag zum Verfahren gegen Thomas K. haben Sie dem Handelsgericht Wien am 19.1.1996 für ihren Mandanten Dr. Stadler "Front- und Profilaufnahmen des Klägers" vorgelegt. Medien gegenüber haben Sie die Fotos als "Passfotos" bezeichnet. Haben Sie die Profilaufnahmen für "Passfotos" gehalten?
11. Bei den Fotos handelt es sich um typische erkennungsdienstliche Aufnahmen. Hatten Sie als Rechtsanwalt legalen direkten Zugriff zu erkennungsdienstlichen Aufnahmen der Kriminalpolizei?
12. Wer hat Ihnen die Fotos von Thomas K. übergeben?
13. Hatten Sie als Anwalt legalen direkten Zugriff zum System EDE (erkennungsdienstliche Evidenz) des BMI?
14. Als Anwalt sind Sie verpflichtet, sich von der Echtheit des von Ihnen vorzulegenden Beweismaterials zu überzeugen. Wie haben Sie sich davon überzeugt, dass es sich bei den Aufnahmen um echte Aufnahmen aus EDE handelt?
15. Im genannten Beweisantrag werden vertrauliche Informationen aus staatspolizeilichen Akten aus Wien, St. Pölten und Innsbruck verwendet. Wer hat Ihnen die staatspolizeilichen Informationen über Thomas K. übergeben?
16. Wie haben Sie sich davon überzeugt, dass es sich bei den Informationen über Thomas K. über authentische staatspolizeiliche Informationen handelt?
17. Ihr ehemaliger Mitarbeiter hält in einem Aktenvermerk Ihrer Kanzlei vom 30.1.1996 in bezug auf das Sicherheitsbüro des BMI fest, dass "die Möglichkeiten für weitere Recherchen sehr erschwert worden" sind, "insbesondere die Möglichkeiten, im Keller nach Akten zu suchen". Über welche Möglichkeiten, im Keller des Sicherheitsbüros nach Akten zu suchen, verfügte Ihres Wissens nach die FPÖ?
18. Können Sie ausschließen, dass Sie als Anwalt derart beschaffte Informationen aus dem Sicherheitsbüro verwendet haben?
19. Haben Sie die SoKo oder den Staatsanwalt über Ihr Wissen über die Informationsbeschaffung der FPÖ im BMI informiert?
20. Im oben zitierten Aktenvermerk eines Mitarbeiters der Kanzlei Böhmdorfer wird darauf verwiesen, dass sich eine Staatsanwältin bei der FPÖ beziehungsweise der Kanzlei Böhmdorfer eine Anzeige gegen den 1996 amtierenden Innenminister bestellt hat. Was haben Sie unternommen, um die Hintergründe dieses fragwürdigen Verhaltens zu klären?