Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 203

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Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Daher gelangen wir sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 391 der Beilagen, der ebenfalls aus zwei Punkten besteht.

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. November 2000, 31 E Vr 914/00, 31 E Hv 43/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich darf auch diesbezüglich jene Damen und Herren, die sich diesem aus zwei Punkten bestehenden Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Ich stelle fest: Dieser Antrag ist stimmenmehrheitlich angenommen.

13. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl (402 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich komme zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen dazu liegen keine vor.

Daher kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, folgende zwei Beschlüsse zu fassen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. November 2000, (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00), um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten Andrea Kuntzl besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung von Frau Abgeordneter zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Immunitätsausschusses zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Nationalrat beschließt diesen Antrag des Ausschusses mit Stimmenmehrheit.

14. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8857/00, Hv 5238/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (403 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wortmeldungen liegen dazu keine vor.

Daher kommen wir zur Abstimmung über den aus zwei Punkten bestehenden Antrag des Immunitätsausschusses in 403 der Beilagen, wonach der Nationalrat Folgendes beschließen wolle:


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