Der Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 7:
Der Abschluss der vorstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG samt Anlage wird gemäß dem Ausschussantrag in 410 der Beilagen mit Stimmenmehrheit genehmigt.
Tagesordnungspunkt 8:
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 411 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen."
Auf Grund eines Verlangens von 20 Abgeordneten wird das Amtliche Protokoll in diesem Sinne verlesen.
Sie haben dieses Amtliche Protokoll gehört. Sie haben sicher alle Beilagennummern mitkontrolliert (Rufe bei den Grünen: Ja!) und festgestellt, dass die verlesenen Passagen mit den tatsächlich eingebrachten Anträgen übereinstimmen. (Abg. Mag. Stoisits: Fehlerfrei!)
Ich frage daher: Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung und gegen den Inhalt des soeben verlesenen Amtlichen Protokolls? – Es gibt keine Einwendungen.
Ich darf daher feststellen, dass dieses Amtliche Protokoll nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung als genehmigt gilt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich in unmittelbarem Anschluss an diese Sitzung, also für 22.10 Uhr, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.10 Uhr