Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 77

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Monate hinweg Dinge zu blockieren. Außer Sie handhaben die Vereinbarung nicht so. Das war nämlich auch der Grund bei der Grenzmengenverordnung. Sie konnten ja schlecht sagen: Wir vereinbaren, wir geben es euch. Wir haben es euch nicht gegeben, wir machen es trotzdem. – Das war der Grund, und das Argument der Blockade in irgendwelchen Ausschüssen halte ich wirklich für ein absolutes Scheingefecht.

Drogen im Straßenverkehr – das ist kein Thema dieses Gesetzes. Kollege Kukacka, es ist daher ganz interessant, dass Sie darüber reden. Wir sind durchaus der Meinung, dass man da gesetzliche Regelungen schaffen sollte. Also der Vorwurf, wir wollten das nicht, geht ebenfalls an der Wahrheit vorbei. Wir sind nur der Meinung, dass man auf die Beeinträchtigung im Straßenverkehr abzielen sollte.

Es gibt einen ganz interessanten Antrag Ihrer Kollegen aus Salzburg, im Salzburger Landtag, die einen Entschließungsantrag einbringen, in den sie genau das hineinschreiben. Sie sind dafür, Bluttests zu machen, weil dann nachweisbar ist, in welchem Zustand der Beeinträchtigung ein Fahrzeug gelenkt wurde.

Das, was Sie wollen, ist der reine Nachweis von Drogen oder Drogenrückständen im Körper. Das hat mit Beeinträchtigung des Fahrers überhaupt nichts zu tun. Es gibt ja ein paar Sportler da herinnen, die haben wahrscheinlich den Fall Daum in Deutschland verfolgt. Diese wissen sicherlich genau, wie lange Kokain im Körper nachweisbar ist. Das hat mit Verkehrssicherheit überhaupt nichts zu tun. Ich meine, das Einzige, was Sie wollen ... (Abg. Dr. Fekter: Sie schützen die Drogensüchtigen!)

Was ist, Frau Kollegin Fekter, wenn nachweisbar ist, dass der Herr Daum vor fünf Monaten Kokain konsumiert hat? Dann hat das einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit? – Das ist schlichtweg absurd! Das hat mit Beeinträchtigung überhaupt nichts zu tun. Beeinträchtigt ist man in kurzen Zeiträumen – keine Frage. Darüber können wir reden. Mit Bluttests ist das feststellbar. Schauen wir uns das an! Tun wir das!

Übrigens: Beeinträchtigt ist man massiv bei Alkohol: 0,5, 0,8 Promille. Ich gehe nicht weiter darauf ein, Kollege Kukacka.

Ich lese Ihnen zu dieser wunderbaren Suchtmittelgesetz-Novelle noch etwas aus der APA vor. Diese Novelle hat ja eine lustige Geschichte. Sie ist nämlich nach massiver Kritik von Experten wieder einmal völlig entschärft worden; Stichwort Grenzmengenverordnung. Zitat aus der APA:

Angesichts der breiten Kritik in der Begutachtung, dass mit der Novelle vom Grundsatz "Helfen statt Strafe" abgegangen werde, wurden einige andere Vorhaben entschärft. – Das steht in der APA.

Übrig geblieben sind ein paar Dinge, beispielsweise die lebenslange Strafe für Großdealer. Dazu eine durchaus originelle Stellungnahme der Universität Innsbruck – Institut für Strafrecht, also nicht irgendwer –:

§ 28 hebt den bisherigen Strafansatz von 10 bis 20 Jahren auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslang. Das ist geradezu lächerlich. Täter, die sich von der Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren nicht beeindrucken lassen, wird auch diese neue Verschärfung wenig kümmern. – Zitatende.

Wenn Sie von Experten reden, dann müssen Sie sich auch diese Dinge anschauen, wobei der letzte Punkt für uns noch das geringste Problem ist. Das, was Sie machen wollen, ist die Kriminalisierung von Konsumenten, von Kleinkonsumenten ... (Abg. Mag. Kukacka: Illegale Drogen!) Ja, illegale Drogen laut gesetzlicher Festlegung! Sie wollen, dass Jugendliche, die mit Cannabis in Verbindung kommen, ins Gefängnis kommen. Das wollen Sie! Aber dazu werden Sie unsere Zustimmung nie bekommen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

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