Muster gehen Sie vor? Immer wenn Sie in Bedrängnis kommen, attackieren Sie! Nach Muster 378! Immer dasselbe! Eigenartig!)
Es ist hochinteressant, dass Sie beim Thema "Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen" plötzlich das Thema "Volksbegehren" entdecken und sagen, 24 Volksbegehren hätten kein Ergebnis gebracht. Da frage ich Sie: Wer hat denn damals regiert? Waren nicht Sie damals in der Regierung? Oder haben Sie das schon vergessen? Das ist natürlich schon bedenklich! (Zwischenruf des Abg. Dr. Kostelka. )
Selbstverständlich, dieses Hohe Haus ist auch dazu da, dass man Fragen stellen kann. Oder ist das jetzt plötzlich untersagt? Ich sage Ihnen, Herr Kollege Kostelka: Ich kann Ihre Wortmeldungen zu diesem Thema aus dem Jahre 1999 zitieren und auch jene des Präsidenten Fischer, wie er zu diesem Problem gestanden ist. (Abg. Dr. Kostelka: Machen Sie es, was Sie gesagt haben, oder machen Sie es nicht?)
Damals hat er, Präsident Fischer, Ihnen in der Gesinnung nicht fernstehend, Folgendes gesagt:
"Wenn man nun dieses Minderheitsrecht konstruiere, werde man allerdings unleugbar Probleme haben. Man könnte sich darüber einigen" – philosophierte er weiter –, "dass ein Untersuchungsausschuss, wenn möglich, auf Grund eines Konsenses zu einem aktuellen Fall eingesetzt werden soll."
Wissen Sie, was Konsens bedeutet? – Konsens bedeutet letztlich Einstimmigkeit. Das wird Ihnen doch nicht fremd sein. (Abg. Dr. Kostelka: Ihr sucht doch nicht Einstimmigkeit!) Konsens bedeutet sicherlich nicht ein Minderheitsrecht.
Präsident Dr. Fischer hat das damals bestenfalls noch als "subsidiäres Recht" gesehen, wie er dann weiter ausführte. Eben aus dieser Fülle der Probleme, die es unwidersprochen gibt, wurden Erfahrungsberichte eingeholt, wurden Experten und ausländische Parlamentarier gehört. Wir haben das alles hinter uns. Wir haben sehr viele Standpunkte gehört, und nun – und das ist das Entscheidende; auch in der damaligen Debatte im Dezember 1999, was gar nicht lange her ist, war man übereingekommen, dass man einmal an einem Probefall oder an einem Anlassfall dieses neue Instrument testen soll, und dabei sind wir ja gerade – gibt es einen Untersuchungsausschuss, und wir schauen uns die Verfahrensergebnisse an.
Bei einem Untersuchungsausschuss – das sollte ein Minderheitsrecht sein, da ist unsere Meinung nach wie vor ungebrochen – kommt es nicht so sehr darauf an, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Mehrheits- oder Minderheitsrecht ist. Das ist schon auch wesentlich, keine Frage, aber viel wesentlicher ist doch, wie die Verfahrensordnung gelebt wird, wie im Ausschuss die Beschlussfassungen erfolgen, wo im Ausschuss die Abgrenzung zwischen Mehrheits- und Minderheitsbeschlüssen stattfindet.
Wenn man es nämlich so löst, wie es jetzt der Wiener Landtag gelöst hat – auch im Wesentlichen letztlich in einer Ho-ruck-Aktion –, dass man zwar die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erstmalig zulässt, im Ausschuss selbst aber dann alles so streng normiert, dass es letztlich für die Minderheit kaum möglich ist, Kontrolle auszuüben, dann hat das mit Demokratie nichts zu tun. So wollen wir es nicht lösen!
Wenn man im Beipack, so wie es die Sozialdemokraten in Wien gemacht haben, Oppositionsrechte noch daneben beschneidet, indem man außerordentliche Plenarsitzungen einschränkt und Ähnliches, dann schießt man über das Ziel hinaus, dann hat man in Wirklichkeit die Opposition geschwächt. Das wollen wir nicht! Wir sind lange genug in Opposition gewesen und haben diese Probleme alle erkannt. Es kommt auf den gelebten Inhalt an. Und da sind die Sozialdemokraten immer anderer Meinung, egal, ob sie jetzt in den Oppositionsreihen sitzen oder auf der Regierungsseite. So darf es nicht sein!
Sie selbst bejammern in Einhelligkeit mit den Grünen permanent, an nahezu jedem Plenartag, dass die Geschäftsordnung restriktiv ist. Diese Geschäftsordnung haben Sie und die Grünen gemeinsam mit der ÖVP beschlossen – gegen den Willen der Freiheitlichen. Heute leben Sie