Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 127

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Konstellation – der geringen Zuneigung, die die ehemaligen Regierungspartner füreinander empfinden – nicht zustande kommen wird.

Ich mache Ihnen einen Vorschlag, Herr Dr. Khol. (Abg. Dr. Khol: Bitte!) Wenn es Ihnen ernst ist mit dem Mehr an direkter Demokratie und der Aufwertung von Volksbegehren, die sehr erfolgreich waren und die Latte von 500 000 Stimmen überwunden haben, dann fallen mir dazu ad hoc drei Volksbegehren ein, die seit langem auf eine positive Erledigung warten. Sie haben allesamt diese Hürde genommen, und es bestünde aus meiner Sicht kein Einwand dagegen, sie einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Wir werden Ihnen im Rahmen eines Antrages Gelegenheit geben, darüber abzustimmen, ob Sie denn das Frauen-Volksbegehren, das Tierschutz-Volksbegehren – inklusive "Grolli" – und das Gentechnik-Volksbegehren so behandelt wissen wollen, wie Sie es in Zukunft als generelle Regel vorsehen. Wenn wir das erreichen können, dann steigen wir aber mit Tempo auch in die andere Debatte ein. Also geben Sie sich einen Ruck – hic Rhodus, hic salta –, und stimmen Sie einer Volksabstimmung über diese drei erfolgreichen Volksbegehren zu! (Beifall bei den Grünen.)

In Sachen der sonstigen Vorstöße der ÖVP zur Wahlrechtsreform ersuche ich um eine Klarstellung seitens der ÖVP. Ich habe dieser Tage, mit Schreiben vom 23. Jänner, ein mittlerweile schon ziemlich umfangreiches Konvolut von Stellungnahmen bekommen zur Enquete-Kommission betreffend Wahlrecht und betreffend das Anliegen der ÖVP, eine mögliche Beeinflussung von Wahlkämpfen und Wahlergebnissen durch Veröffentlichung von Meinungsumfragen hintanzuhalten.

Für diejenigen, die das schon wieder vergessen haben – die Politik ist etwas Kurzlebiges –, erinnere ich daran, das war seinerzeit diese ganz ernsthaft vorgetragene Absicht der ÖVP: Wenn wir nicht Nummer zwei werden, dann gehen wir in Opposition! – Wir wissen, dass über dieses Versprechen, diese Zusage der ÖVP in den Medien sehr breit berichtet worden ist und dass das natürlich auch das Augenmerk auf die Meinungsumfragen gelenkt hat. Das Ergebnis ist bekannt: Die ÖVP wurde Nummer drei und sitzt in der Regierung.

Dann hat sie uns mit dem Ansinnen konfrontiert: In Zukunft soll man das aber nicht mehr machen dürfen, solche Meinungsumfragen, die unter Umständen schädlich sein können, zu veröffentlichen. – Darüber machen Sie eine Enquete-Kommission, und das wird – wenn es zu dem Ergebnis führt, dass die Nationalratswahlordnung geändert werden muss – selbstverständlich entsprechende legistische Konsequenzen haben.

Jetzt frage ich Sie, was Sie wollen. Wollen Sie jetzt wieder – so wie beim ORF – den Schnellschuss, bevor wir dieses Gutachten abwarten und die Enquete-Kommission machen, quasi eine Enquete ad pompam velat ostentationem? Oder wollen wir wirklich auch über die Expertenmeinungen ernsthaft reden? – Ein wenig Klarheit, bitte, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! (Beifall bei den Grünen.)

16.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: In dieser Kurzdebatte ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 98/A der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler eine Frist bis zum 30. Juni des heurigen Jahres zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.


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