Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 182

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wurden. Es handelt sich dabei also um die Füllung von Lücken in der bisherigen Restitutions- und Entschädigungsgesetzgebung.

Meine Damen und Herren! Ich darf darauf hinweisen, dass die bisherigen Zahlungen von 125 Milliarden Schilling und die gegenwärtigen von fast 16 Milliarden nicht auf Grund rechtlicher Verpflichtungen, sondern allein aus politisch-moralischer Verantwortung den ehemaligen Verfolgten gegenüber erfolgten und erfolgen. Wenn Sie das auch diskreditieren: Das ist die Position dieser Bundesregierung und auch der FPÖ.

Mit den heute zu beschließenden Maßnahmen werden diese Lücken gefüllt, um eine materielle Wiedergutmachung im weitesten Ausmaß zu gewährleisten. Österreich kann daher auch mit Fug und Recht einen endgültigen Abschluss der materiellen Wiedergutmachung behaupten. Der geforderte Schlussstrich, wie ihn auch Kollege Krüger genannt hat, ist gezogen – materiell. Einen historischen Schlussstrich gibt es nicht: Die Geschichte lebt, im Guten wie im Schlechten.

Mir ist natürlich klar, dass es einige stört, dass es gerade diese Regierung ist, die dieses schwierige Thema zu einem guten Ende geführt hat, aber, meine Damen und Herren von der Opposition, das können wir nicht ändern.

Eines muss aber auch gesagt sein: Wer dieses gute Ende gefährdet, der muss auch in weiterer Konsequenz die Verantwortung dafür übernehmen. Wir Freiheitlichen werden zu diesem Gesetz stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte. (Ruf bei den Freiheitlichen – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger –: Die Wahrheit sprechen!)

20.38

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Wenn es eine wahrscheinlich historische Leistung Ihrer Bundesregierung gibt, dann sind es nicht die Maßnahmen, die Sie im Budget mit der Umgestaltung politischer Institutionen hier in diesem Land für sich reklamieren, sondern es sind tatsächlich die Leistungen, über die wir auch heute hier sprechen.

Es ist eine historische Leistung – dass sie als solche anerkannt wird, gebührt Ihnen –, es ist aber auch eine taktische Leistung, die nur aus dem Zusammentreffen besonderer Umstände erwachsen ist: aus der Situation Österreichs, aus dem Umstand, dass Sie, wie Sie gesagt haben, auch Rechtssicherheit für unsere Wirtschaft, für unsere Unternehmen im Ausland erreichen wollen, aus der besonderen Situation einer der beiden Regierungsparteien und aus der besonderen Situation des vergangenen Jahres.

Dass Ihrer historischen Leistung, Herr Bundeskanzler, heute nicht auch eine historische Rede nachgefolgt ist, stört nicht weiter. Es wäre möglich gewesen. Es hängt meiner Ansicht nach damit zusammen, dass die Taktik eben – und dazu kann man ja auch stehen – noch immer bei der Herstellung der historischen Leistung und der Versagung der historischen Rede eine wichtige Rolle spielt.

Als Sie gesagt haben, Herr Bundeskanzler, ich kann nicht schweigen, ich muss zu Abgeordnetem Posch Stellung nehmen (Ruf bei der ÖVP: Richtig! – Abg. Schwarzenberger: Ja, das war auch notwendig!), da habe ich mir nach dem ersten Halbsatz gedacht, Sie würden etwas zu Kollegen Ofner sagen. Mir wäre Kollege Ofner eingefallen, der in seiner Rede einen Vergleich gezogen hat und die Restitution in einen Kontext gestellt hat, indem er gesagt hat – er hat es nicht in genau diesen Worten gesagt –: Die Überfallenen sind nicht zur Wiedergutmachung bereit. – Ich sage das nicht zufällig. Das war ganz klar in diesem Kontext, dass er die Länder meint, die vom Nationalsozialismus überfallen worden sind, in denen es – ob das die Beneš-Dekrete oder die AVNOJ-Dekrete sind – Bestimmungen gibt, unter denen wirklich auch Menschen gelitten haben – das will ich überhaupt nicht bestreiten –, Bestimmungen, unter denen auch Menschen verfolgt worden sind (Abg. Jung: Ermordet! Grausam ermordet! – Abg.


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