Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 181

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Kreis von Opfern einbeziehen zu können. Das soll hier nicht unerwähnt bleiben, nachdem das vorhin bereits kurz angesprochen worden ist.

Lassen Sie mich mit einer persönlichen Bemerkung schließen: Ich erinnere mich sehr gut an jene Rede, die Abgeordneter Voggenhuber vor etwa sechs Jahren vor dem Sommer zu nächtlicher Stunde hier im Hohen Haus gehalten hat, und ich weiß, dass damals viele ältere Menschen in unserem Lande betroffen, schwerstens betroffen waren. Wir sollten daher auch heute mit Verurteilungen jener Menschen, die damals gelebt haben, sehr vorsichtig umgehen. Wir sollten hier sehr vorsichtig sein, wenn wir Pauschalurteile fällen, Pauschalverantwortungen zuweisen. Diese Menschen, die damals gelebt haben, waren nicht alle offiziell Opfer, aber sie haben gelitten, und ich meine, dass ein Großteil der damaligen Bevölkerung schwerstens gelitten hat, auch wenn die Einzelnen heute nicht als offizielle Opfer im rechtlichen Sinne anerkannt sind. Sie verdienen unsere Achtung heute genauso wie vor 20, 30, 40 und 50 Jahren, als jene Menschen, die Gesetze beschlossen haben, die davon unmittelbar betroffen waren.

Ich bitte auch Sie, Herr Mag. Posch, hier fair zu sein, fair zu sein gegenüber unserer älteren Generation. Es ist nicht gut, wenn wir versuchen, auf diese Art und Weise zu argumentieren, und ich weiß, dass solche Äußerungen ältere Menschen, auch jene damals jungen Männer, die den Militärdienst leisten mussten, sehr betroffen machen. Ich fühle mich verpflichtet, das hier zu sagen, in dem Sinne, in dem das auch Christof Zernatto bei der letzten Debatte zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht hat. Ich meine, wir sollten unterscheiden und klare Standpunkte beziehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

20.34

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Viele Vorredner haben das Wichtigste zu diesem heutigen Thema schon gesagt; ich kann mich deshalb kurz fassen.

Mittels der vorliegenden Novelle zum Nationalfonds-Gesetz sollen 150 Millionen Dollar beschleunigt zur Verteilung gelangen. Wenn das, Herr Kollege Posch, unser Klubobmann Westenthaler öffentlich behauptet, dann hat er eine Wahrheit ausgesprochen. Ich verstehe nicht, warum Sie ihn deshalb hier vom Rednerpult aus angreifen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ich muss Ihnen überhaupt sagen, dass Ihr Beitrag heute ein schlecht gelungener Versuch einer Polemik gegen die Bundesregierung war. Wir werden diese Debatte heute nicht dazu verwenden, die SPÖ in ihre Geschichte zurückzuführen und gerade auch bei diesen Themen die Finger auf die Wunden ihrer Vergangenheit zu legen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Posch abgeblitzt!)

Uns Freiheitlichen ist dieses Thema heute zu wichtig. Neben diesen 150 Millionen Dollar gibt es noch einige andere Schritte, die von der Bundesregierung gesetzt werden. Auf Grundlage der umfassenden Einigung – der Herr Bundeskanzler hat sie schon erwähnt – wird es noch Maßnahmen geben, die mehr als 500 Millionen Dollar erfordern werden, die bisherigen Zahlungen des Nationalfonds von 140 Millionen Dollar in der jüngsten Vergangenheit, die Zwangsarbeiterentschädigung von 400 Millionen Dollar. Insgesamt belaufen sich diese Beträge auf über 1 Milliarde Dollar oder umgerechnet 16 Milliarden Schilling. Dieser Betrag ist von Vize-Finanzminister Eizenstat genannt und nicht von den Freiheitlichen hier in die Welt gesetzt worden.

Oft vergessen und verschwiegen werden jene Zahlungen, die Österreich in der Vergangenheit bereits geleistet hat. Auf der Grundlage von einer Reihe von Gesetzen, die mit dem Nichtigkeitsgesetz 1946 beginnen und sieben Rückstellungsgesetze umfassen, hat Österreich bisher bereits 125 Milliarden Schilling an Wiedergutmachung geleistet. Durch die gegenwärtigen und heute zu beschließenden Maßnahmen versuchen wir auch noch in jenen wenigen Bereichen Verbesserungen zu schaffen, die nicht von den bisherigen Entschädigungen erfasst


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