Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 226

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Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung und des Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetzes Rechnung getragen.

Durch das Inkrafttreten des Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetzes waren die Anpassungen im Sparkassengesetz erforderlich geworden. Auch die Bewilligungspflicht der Sparkassenaufsichtsbehörde erster Instanz zur Spendengewährung von Sparkassen ist aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten nicht mehr erforderlich. Die Bewilligungspflicht des Landeshauptmannes für Beschlüsse über die Verwendung der Widmungsrücklage führte zu ungewollten zeitlichen Verzögerungen. Die nunmehr vorgeschlagene jährliche Anzeigeverpflichtung der Sparkassen und die laufende Kontrolle der Mittelverwendung werden als ausreichend angesehen.

Die Aufnahme der Privatstiftungen in den Kreis der ausschließlichen Mitglieder des Sparkassenprüfungsverbandes trägt der Tatsache Rechnung, dass die Prüfungsstelle des Sparkassenprüfungsverbandes auch Gründungs- und Stiftungsprüfer für diese Privatstiftungen ist.

Ich ersuche nun das Hohe Haus, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 392 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (271 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Förderung und den Schutz von Investitionen (432 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (299 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen (433 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (353 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (430 der Beilagen)


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