Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

18.44

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Viele Jahre lang bin ich nun schon Mitglied des Justizausschusses. Viele Jahre schon bestreite ich als Rednerin der Grünen Debatten zu Themen, die im Justizausschuss vorgelegen sind, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass jemals ein Erstredner einer Fraktion bei einem Thema, das allen wichtig ist – und die Wichtigkeit will ich dann auch noch erläutern, wichtig in dem Sinne, wie ernsthaft sich auch der Justizausschuss damit befasst hat – doch etliche Minuten geredet, aber überhaupt nichts zur Sache gesagt hat. (Abg. Dr. Martin Graf: Es geht doch ums Strafrecht!)

Es ist dem Kollegen Graf gelungen, nicht ein einziges Mal das Wort "jugendlich" oder "Jugendstrafrecht" oder "Strafmündigkeit" zu verwenden. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sagen nie etwas zur Sache und dürfen auch immer reden!) Aber gut, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Böhacker: Haben Sie etwas zur Sache zu sagen?)

Herr Bundesminister! Als noch nicht Sie, sondern Herr Dr. Michalek Bundesminister gewesen ist, hat die Diskussion um die Senkung der Mündigkeit insgesamt begonnen, also nicht nur der Strafmündigkeit, sondern auch der Volljährigkeitsgrenze von 19 auf 18 Jahre. Ich war damals, was das Zivilrechtliche betrifft, intuitiv überzeugt davon, dass es nicht so schlecht ist, die Zeiten ändern sich, die Menschen, auch Jugendliche werden reifer.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes, dem die Grünen ja auch keine Zustimmung gegeben haben, und der Befassung mit der Materie bin ich immer mehr zu der Überzeugung gelangt, dass dieses intuitive Zustimmen gänzlich an der Realität vorbeigeht. Heute bin ich zutiefst davon überzeugt, dass es ein fataler Irrtum ist, in vielerlei zivilrechtlichen Bereichen die Volljährigkeitsgrenze gesenkt zu haben. (Abg. Dr. Fekter: ... europäische Norm!) Heute bin ich zutiefst davon überzeugt. Aber es passt in das Konzept der Regierung.

Ich möchte jetzt das, was Kollege Jarolim allgemein über das Klima und über die Wende gesagt hat, nicht wiederholen. Mich beschäftigt vor allem die Frage: Wie trifft es straffällig gewordene Jugendliche?

Wir reden ja jetzt bei der Strafmündigkeit immer nur von 14- bis 17-Jährigen, weil ab dem Tag, an dem sie 18 werden, trifft sie die – wenn man so will – volle Härte des Gesetzes, denn dann sind sie ja jetzt erwachsen, beziehungsweise wir geben uns der Illusion hin, sie seien erwachsen – was man eben allgemein unter "erwachsen" versteht. Wenn ich zurückdenke, wie ich in diesem Alter war, dann hätte ich nicht zugetraut haben wollen, als erwachsen bezeichnet zu werden. Und ich glaube nicht, dass sich in den letzten 25 Jahren etwas zum Besseren im Sinne von reifer geändert hat, ganz im Gegenteil: Die Fallen und Tücken des Lebens sind stärker geworden, auch jene Fallen und Tücken, die zur Entwicklung von kriminellen Karrieren führen können, sind viel bedrohlicher als früher.

Ich stehe nicht an, die Frau Vorsitzende des Justizausschusses hier besonders zu erwähnen, da es, obzwar mit Hilfe geradezu therapeutischer Gespräche mit ihr, gelungen ist, sie davon zu überzeugen, das mit den Fachleuten in der Enquete-Kommission sowie zusätzlichen Fachleuten zu erörtern und gewisse Pläne, die die Regierung in Form von Initiativanträgen von Krüger, Fekter hatte, noch abzumildern. Das ist zweifelsfrei ein Werk der Vernunft (Abg. Dr. Fekter: Stimmen Sie zu?)  – Vernunft, personifiziert durch die Expertinnen und Experten, die dort ihre Stellungnahmen abgegeben haben, aber auch durch die oppositionellen Abgeordneten, die darauf gedrängt haben, diese zu hören, weil Fekter, Krüger, Böhmdorfer – wenn Sie erlauben, sie respektlos ohne Titelnennung anzuführen – nicht daran gedacht hätten, sich dieses Expertenwissens auf parlamentarischer Ebene so einfach zu bedienen. (Abg. Dr. Fekter: Aber zustimmen tun Sie nicht! Das ist Fundamental-Opposition!)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, schlicht und einfach zu wenig ist mir – abgesehen vom größten Mangel, nämlich von der Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 19 auf 18, das heißt also, dass es nur mehr für 14- bis 17-Jährige gilt – in dem, was wir jetzt Heran


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite