Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 176

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19.15

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat erfreulicherweise doch nicht nur ein gutes Haar, sondern, wenn ich das im übertragenen Sinn sagen darf, ein ganzes Haarbüschel guter Ideen in diesem Entwurf erkannt, der heute hier zur Beschlussfassung steht. (Abg. Böhacker: Einen ganzen Wuschelkopf!)

Aber wenn ich Ihre Einleitung über diese Novelle Revue passieren lasse, Frau Kollegin Mertel, dann habe ich eher den Eindruck, dass Sie über ein Gesetz sprechen, das eher dem amerikanischen Jugendstrafrechtsregime entspricht, in dem ja bekanntlich erst vor rund einer Woche ein 13-Jähriger wegen einer fahrlässigen oder möglicherweise auch vorsätzlichen Tötung einer Alterskollegin zu einer lebenslangen Haftstrafe, wo es auch keine Gnade gibt, verurteilt wurde. Das alles gibt es Gott sei Dank bei uns nicht und soll es auch niemals geben.

Ich gebe all denjenigen Recht, die es hier ernst meinen und sagen, dass die Heranwachsenden natürlich einer gewissen Privilegierung, was die Strafdrohung und was die Strafhöhe anlangt, zu unterwerfen sind. Das ist überhaupt keine Frage. Es ist von den sprichwörtlichen Jugendtorheiten die Rede gewesen, die sich aber irgendwann einmal aufhören müssen.

Wir wissen, dass im Kindschaftsrecht die Volljährigkeitsgrenze auf 18 Jahre herabgesetzt wurde. Und es gibt von Seiten der Sozialdemokraten, insbesondere in den Gemeinden, sogar den Antrag, dass man das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für Jugendliche auf 16 oder gar auf 14 Jahre herabsetzt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. ) Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann ja alles keine Einbahnstraße sein. Man kann nicht auf der einen Seite jemandem alle Rechte geben, die ein Erwachsener hat, ihm aber auf der anderen Seite keine Pflichten auferlegen. Das kann es wirklich nicht geben! Und hier geht es darum, eine Harmonisierung herbeizuführen.

Aber, meine Damen und Herren, wir verkennen nicht, dass es den Begriff der so genannten Adoleszenzkrise gibt. Das wurde schon angesprochen. Wir sind daher dafür, dass die Jugendlichen in diesem kritischen Übergangsbereich, in dem sie auf dem Weg zum Erwachsenendasein sind, nämlich zwischen 18 und 21, besondere Privilegien genießen dürfen. Und genau dem wurde in sehr beachtlicher Form Rechnung getragen.

Es gibt in diesem Bereich – im Gegensatz zu den Erwachsenen – keine lebenslange Strafe. Es ist auch die Strafdrohung von 10 bis 20 Jahren auf 5 Jahre herabgesetzt worden. Und schlussendlich – ich glaube, das ist etwas sehr Wesentliches – gibt es die Möglichkeit einer so genannten außerordentlichen Strafmilderung, wenn der Beschuldigte nicht einsichtsfähig genug war.

Da wurde jetzt als Kritik angemerkt, das erfordere komplizierte Gutachten. Ich darf Ihnen eines sagen: Es gibt eine ähnliche Bestimmung im Jugendgerichtsgesetz, nämlich die mangelnde seelische Reife, die vorsieht, dass der Richter sehr wohl entscheiden kann, auch bei einem 15- oder 16-Jährigen, dass er zwar formell strafmündig, aber materiell nicht schuldfähig ist und daher mit einem Freispruch vorzugehen ist. Auch da kann es eben dazu kommen, dass das Gericht auf Grund einer verzögerten seelischen Entwicklung des Jugendlichen durchaus nicht mit der vollen oder halben Härte des Gesetzgebers vorgehen kann, sondern der Richter kann die außerordentliche Strafmilderung anwenden.

Also bitte: Diese Bedrohungsszenarien für die Jugendlichen gibt es ganz einfach nicht! Aber es ist natürlich der Gesetzgeber aufgerufen, wenn leider Gottes die Zahl der straffällig gewordenen Jugendlichen immer stärker ansteigt, dieser Entwicklung in irgendeiner Form gegenzusteuern. Das kann man dem Gesetzgeber sicherlich nicht verübeln, darauf muss er reagieren! Das ist ja die Aufgabe des Gesetzgebers. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Abschluss auf den Redebeitrag des Kollegen Graf kurz Bezug nehmen, der mich persönlich angesprochen hat. Ich möchte dazu folgende Stellungnahme abgeben:


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