Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 202

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Zu den Ausführungen meiner Vorrednerin möchte ich nur eines anfügen, weil sie hier zwar letztendlich den Konsens, den wir mit der Sozialdemokratie gefunden haben, durchaus gelobt hat, aber im Wesentlichen, vom Inhalt her, die positive Arbeitsbereitschaft aller Fraktionen in diesem Bereich eher negativ dargestellt hat, indem sie sie mit Ausdrücken wie "einlullende Worte" beschrieben hat, indem sie permanent herausgestrichen hat, eher das Trennende vor das Gemeinsame zu stellen, und damit natürlich dem Ganzen – nämlich einem wirklichen Zusammenarbeiten dort, wo es Sinn macht – eine Relativität gegeben hat.

Das ist genau der Unterschied zwischen der Art, wie vielleicht viele andere in dem Hohen Haus ihre Arbeit sehen, und der Art, wie ich meine Arbeit als Ausschussvorsitzender sehe, weil ich sage: Es muss die Möglichkeit gegeben sein, bis zur letzten Minute zu verhandeln. Diese Verhandlungsbereitschaft werde ich niemals aufgeben, weil mir sehr daran gelegen ist, insbesondere bei Materien in diesem Bereich einen breiteren Konsens herbeizuführen. Ich "grabe" mich nicht ein und sehe mich nicht damit konfrontiert – wie vielleicht viele andere, wie ich es in meiner Zeit als Oppositionsabgeordneter erlebt habe –, dass Sie letztlich etwas durchgetragen haben in dem Wissen, dass vielleicht das eine oder andere besser gemacht hätte werden können, Sie aber nur Angst vor einem Gesichtsverlust hatten.

Mir persönlich geht mein Gesicht bei einer besseren Regelung in diesem Sinne nicht verloren, ich habe da kein Problem. Aber Sie werden das immer wieder erleben, und ich weiß, dass Ihnen das Leid tut. Sie werden das immer wieder negativ kommentieren, Sie werden vielleicht auch Schwächen darin entdecken, das soll mir alles recht sein. Am Ende soll etwas Gutes dabei herauskommen, und ich glaube, das ist gelungen. Ob Sie es dann im politischen Verkauf und in Ihrer Darstellung positiv oder negativ sehen, ist mir relativ egal.

Ich glaube, dass wir diese Pionierarbeit bestmöglich abgeschlossen haben, dass wir hier Vorreiter sind und dass die Universitäten auch einmal zeigen wollen, dass sie etwas als Erste bringen – bei allen Bedenken, die so etwas im Hinblick auf geheimes, gleiches und sonstiges Wahlrecht mit sich bringt.

Frau Kollegin! In der letzten Periode haben Sie in einer Körperschaft öffentlichen Rechts, nämlich in der Wirtschaftskammer, ein Wahlrecht beschlossen – damit waren wir nicht einverstanden –, und da habe ich diese Bedenken nicht gehört. Da haben Sie sogar die Bevollmächtigung eingeführt, dass jemand für jemand anderen wählen kann. Damals haben mir die Bedenken der Sozialdemokratie gefehlt!

Das ist jetzt auf jeden Fall ein besseres Wahlrecht, eine bessere Wahlmöglichkeit als das, was bei anderen ... (Abg. Mag. Plank: Wir stimmen ja zu!)  – Es ist erfreulich, dass Sie dem zustimmen, aber offensichtlich – jetzt sage ich es an Ihre Adresse – stimmen Sie jeder Wahlrechtsreform zu; Hauptsache, Sie sind dabei! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Anträge, die der Redner eingebracht hat, sind genügend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Der in seinen Kernpunkten erläuterte, nicht verlesene Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf, DDr. Erwin Niederwieser und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage 394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP zum Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird, 414 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. Z 34 lautet:

"34. Dem § 34 sind folgende Abs. 4 bis 7 anzufügen:


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