Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 244

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ich sagen, dass das ein einziges Trauerspiel war, meine Damen und Herren! Ich schaue mir in der Josefstädter Straße manchmal die Zugänge zu Arztpraxen an. Es gibt zwar einen Lift, aber die Tür ist für Rollstuhlfahrer nicht zu öffnen, und es müssen erst Stufen erklommen werden, bis man zu diesem Lift kommt. Dabei wäre doch nichts dabei gewesen, noch dazu, da Kollegin Haidlmayr entsprechende Abänderungsvorschläge gebracht hat. Aber man hat gesagt: Ärzte machen auch Hausbesuche.

Es ging darum, dass man den freien Zugang zu Arztpraxen jetzt im Hinblick auf diese unselige Geschichte mit der Ambulanzgebühr besonders braucht. Frau Kollegin Povysil, eine sehr geschätzte Fachärztin, hat Kollegin Haidlmayr erklärt: Hausbesuche sind angesagt! – Den Doktor schaue ich mir an, der mit dem CT-Gerät im Tascherl einen Hausbesuch bei Frau Haidlmayr macht! So sollte man nicht diskutieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wochesländer. Sie hat das Wort.

23.25

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist spät, es ist aber nie zu spät, um auf wichtige Dinge nochmals einzugehen.

Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend ist der von Frau Abgeordneter Haidlmayr eingebrachte Entschließungsantrag betreffend den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen auch für mich von absoluter Bedeutung. Vom Gesetz her ist die Republik verpflichtet, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Bei aller Anstrengung zur Umsetzung dieses Artikels sind aber die natürlichen Gegebenheiten und zu Recht bestehende Ansprüche oft so unterschiedlich, dass es fast nicht möglich ist, eine Lösung zu finden, nach der wirklich alle gleich behandelt werden.

Gerade im Bereich der medizinischen Versorgung darf es keine Unterschiede geben. Dazu stehe ich selbstverständlich auch. Willentlich lässt sich zwar vieles klug konzipieren, die Umsetzung ist jedoch oft nur lückenhaft und schwer möglich.

Frau Haidlmayr ist jetzt nicht anwesend. Ich kann trotzdem versichern: Frau Haidlmayr und Kollegen! Ich bin bei Ihnen bei der Forderung nach barrierefreiem Zugang zu Arztpraxen, doch scheint es mir unmöglich, dies so zu verwirklichen, wie Ihnen das vorschwebt. Und die von Frau Haidlmayr im Gesundheitsausschuss gemachte Aussage, dass Ärzte, die dieser Forderung mit ihrer Praxis nicht entsprechen, gegen ihren hippokratischen Eid verstoßen, kann ich wirklich nicht mittragen!

Abgesehen von der Vielzahl der Auflagen, die für Praxiseröffnungen bestehen, ist die Auffindung einer passenden Lokalität gerade im städtischen Bereich oftmals mit extremen Schwierigkeiten verbunden. Handelt es sich nicht um Neubauten, so ist im Altbaubereich oftmals ein Umbau aus baubehördlichen Gründen überhaupt nicht möglich. Dass ein Arzt dann dort deswegen keine Praxis haben dürfte, verstehe ich nicht ganz!

Hinzu kommt, dass gerade im Krankenversicherersektor bereits Maßnahmen getroffen werden, um barrierefreie Arztpraxen zu fördern beziehungsweise durch die Reihung der Ärzte, die dies anbieten können, zu sichern.

Ich habe hier ein Schreiben der Vorarlberger Landesregierung, das ich Ihnen kurz vorlesen darf: Für die Ausführung neuer Arztpraxen sowie für größere Zu- und Umbauten bei Arztpraxen ist schon derzeit im § 39 der Vorarlberger Bautechnikverordnung festgelegt, dass sie so auszugestalten sind, dass sie für Behinderte benutzbar sind. – Sie sehen also, dass man wirklich versucht, hier Hilfestellung zu geben.

Tatsache ist, dass auch bei gänzlichem Fehlen privater Ordinationen mit barrierefreiem Zugang alte oder behinderte Menschen, egal, ob im städtischen oder ländlichen Bereich, trotzdem nicht


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