Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 250

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Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist gleichfalls mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen ab über die dem Ausschussbericht 365 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, dies zu bekunden. – Dies ist mit Mehrheit angenommen. (E 58.)

Wir stimmen ab über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 363 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Fall der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich stimmen wir ab über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 364 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier darf ich für den Fall Ihrer Zustimmung um ein Zeichen ersuchen. – Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Mehrheit angenommen ist.

26. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 10056/00, Hv 5888/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (478 der Beilagen)

27. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 10003/00, Hv 5858/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (477 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 26 und 27.

Wortmeldungen hiezu liegen keine vor, daher gibt es auch keine Debatte.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte, dass wir zuerst über den Antrag des Immunitätsausschusses in 478 der Beilagen abstimmen, wobei Folgendes zu beschließen ist:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 2000, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt (Abg. Dr. Martin Graf: Wieder ein Mundtot-Machen von Regierungspolitikern! Schon wieder!), dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dem verlesenen Antrag anschließen können, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Antrag des Immunitätsausschusses in 477 der Beilagen. Der Nationalrat möge Folgendes beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 12. Dezember 2000, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat


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