Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 193

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Immer wieder heißt es – auch mein Vorredner hat es gesagt –, es gehe um das Vertrauen und um die Sicherheit der Konsumenten. Jetzt stehe ich als Konsumentensprecherin vor der Tatsache, dass ich zum Beispiel hier einen Ansprechpartner sitzen habe, weil der Herr Minister für den Strahlenschutz zuständig ist. Heute Vormittag war ein weiterer Ansprechpartner hier – Herr Minister Haupt –, der für den Lebensmittelbereich zuständig ist. Wieder ein anderer Minister – der Herr Minister Böhmdorfer – ist zuständig für die Bereiche des klassischen Konsumentenschutzes, für Verbraucherrechte im engeren Sinn. Dann gibt es einen Herrn Minister Bartenstein, der für Produktkennzeichnung und Preisauszeichnung zuständig ist.

Minister Molterer sagt: Wir brauchen das Vertrauen der Konsumenten! – Herr Minister! Am Samstag vor 14 Tagen – oder war es vor einer Woche? – waren Sie mittags in der Radiosendung "Im Journal zu Gast". Dort haben Sie gesagt: Die Gesellschaft muss sich entscheiden, was sie kauft, welche Qualität sie kauft, wofür sie sich nach ihrer Werthaltung im Kaufprozess entscheidet. Das stimmt, Herr Minister! Ich finde es zwar großartig, wenn Sie sagen, die Gesellschaft müsse sich entscheiden, aber Sie als Minister, der Sie Repräsentant der Gesellschaft sind, müssen – einerseits, weil Sie doch gewählter Abgeordneter sind, und zweitens, weil Sie auch Mitglied einer Regierung sind – sozusagen die willentliche Kraft, das politische Instrument der Gesellschaft sein. (Abg. Zweytick: Wir leben aber in einer Demokratie – und nicht im Kommunismus!) Ich sehe da nicht diese Bipolarität: hie die Gesellschaft, da ich als Minister, als Regierung. Ich muss mich doch als Minister und als Regierung als der Ausdruck eines gesellschaftlichen Willens betätigen!

Darum komme ich jetzt wieder zurück zum Thema: Sie sollten doch diesem gesellschaftlichen Willen zu Sicherheit und Vertrauen für die KonsumentInnen auch Instrumente und eine zentrale Stelle, einen Ansprechpartner schaffen. Ich habe das schon mehrmals gesagt: Für mich persönlich als Konsumentensprecherin heißt es immer einen Parcours zwischen vier Ministern zu durchschreiten. Ich muss beispielsweise im Budget in vier Kapiteln nachblättern. Ich meine, ich schaffe das schon, aber es ist ein zusätzlicher Aufwand. Sie, Kollegin Achatz, Sie schauen den Bereich Landwirtschaft an, da haben Sie alles schön beisammen. Jemand anderer schaut sich den Bereich Finanzpolitik an – alles wunderbar unter einem Dach und Fach. Doch die Zuständigen für die Konsumentenschutzbereiche, hinter denen die meisten Leute stehen, müssen blättern, müssen herumsuchen und müssen von einem Minister zum anderen rennen, und jedes Mal bekommen sie wieder die Klinke in die Hand, weil der sagt: Da ist schon der andere zuständig! (Abg. Dr. Pumberger: Sie haben ganz etwas anderes gesagt!)

Ich komme zurück zu Ihrem Ansprechpartner, der Gesellschaft. Die Gesellschaft braucht Orientierung in der Frage der Qualität. Sie selbst treten doch auch für ein Biodachgütesiegel ein. Jetzt schauen wir uns das einmal an: Zuständig für Gütesiegel ist im Prinzip Herr Minister Bartenstein. Darum mein Antrag, doch die Kompetenzbereiche des Konsumentenschutzes zu bündeln, damit er wirksam werden kann.

Ich weiß, es gibt niemand gerne etwas von seinem Bereich ab, weil das mit Machtverzicht gleichgesetzt wird, aber wir sollten das doch machen, da – Sie merken das doch jetzt! – die Macht im Endeffekt doch bei den KonsumentInnen liegt. Die kaufen leider kein Rindfleisch. Ich kaufe es jetzt schon, denn es ist zurzeit das am besten kontrollierte Fleisch. Die Macht der KonsumentInnen ist die Kaufkraft. Wir merken jetzt, wie die Kaufkraft teilweise aufgrund von Fehlsteuerung und Panikmache auch wirtschaftlich ruinös wirksam werden kann. Jetzt wäre es eben notwendig, durch gewisse Vertrauenssignale – ich sage noch einmal: Gütesignale – wieder Vertrauen herzustellen. Aber da tue ich mich bereits schwer: Wer von den Ministern macht das? Wirklich wahr: Ich darf zu vieren laufen, ich muss vier abklappern, und im Endeffekt bleibt es wieder liegen.

Nehmen wir beispielsweise den Biogütedachverband beziehungsweise das Biogütesiegel oder AMA-Siegel. Beim AMA-Siegel tun Sie sich noch leichter, weil Sie da wirklich zuständig sind, weil die AMA eine Schöpfung des Landwirtschaftsministeriums ist. Aber beim Biogütesiegel muss man mit den Verbänden reden, dann stellt sich die Frage der Gütesiegel, die Frage der Finanzierung, die Frage der Werbung. Wer zahlt denn die Werbung? Sollen das die Biobauern


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