Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 192

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20.56

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde heute hier schon sehr viel über Konsumentenschutz und Verbraucherschutz gesprochen. Die Horrormeldungen der letzten Wochen, die größtenteils aus dem Ausland stammen, veranlassen mich, noch einmal das Thema Konsumentenschutz zu behandeln.

Die Vorwürfe und Befürchtungen, die meine Vorredner ausgesprochen haben, dass durch die Kompetenzzusammenlegung der Konsumentenschutz gefährdet ist, kann ich nicht teilen, und das ist in der Praxis auch nicht feststellbar. Es gibt Ursachen und Gründe dafür, den Konsumentenschutz zu verbessern, und ich meine, es liegt an uns allen, hier gemeinsam Verbesserungen zu gestalten. Trotzdem sei erlaubt, festzustellen, dass derzeit in Österreich vieles schlechter dargestellt wird, als es in der Praxis ist. Dadurch ist natürlich auch die Stimmung keine positive. Im EU-Vergleich liegt Österreich im oberen Standardbereich, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Bei der Komplexität des Themas Konsumentenschutz ist die Zuordnung der Verantwortung in der Praxis sicherlich oft schwierig. Das zeigt auch die Vergangenheit, dass das oft ein Problem ist. Es gibt also Verbesserungsmöglichkeiten. Für diese steht diese Bundesregierung, und sie wird die Gesetzeslücken schließen, wie es Bundesminister Haupt heute bereits öfter in den Raum gestellt hat.

Tatsache ist auch, dass das Krisenmanagement bestens funktioniert. Bundesminister Haupt und Bundesminister Molterer arbeiten sehr gut zusammen, und es ist für mich nicht entscheidend, wo der Konsumentenschutz im Detail angesiedelt ist, sondern wie er in der Praxis vollzogen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In einer Zeit, in der wir sicherlich einiges aufzuarbeiten und zu verbessern haben, bringt es auch nichts, Kompetenzen hin- und herzuschieben – einige wollen alle Umweltinteressen im Umweltministerium, andere wieder bei der Justiz, andere bei der Landwirtschaft ansiedeln. Wir müssen uns stattdessen bemühen, den Konsumentenschutz dem wissenschaftlichen Fortschritt entsprechend zu entwickeln. Gegenseitige Beschuldigungen und Verdächtigungen helfen niemandem, den Konsumentenschutz zu optimieren, sondern verunsichern nur unsere Bürger. Unsere Bürger wollen aber Sicherheit.

Daher müssen wir alles tun, um den Konsumentenschutz besser zwischen den Kontrollstellen in der Nahrungsmittelwirtschaft, den Lebensmittelkontrollstellen und dem Tiergesundheitsdienst bis hin zum Produzenten zu koordinieren. Konsumentenschutz ist aber auch nur dann möglich, wenn es Standards gibt, die klar deklariert sind und zu denen sich alle bekennen. Diese Regierung wird mit der Schaffung der Ernährungsagentur zur Qualitätssicherung und zum Konsumentenschutz beitragen und die wachsende Bedeutung des Konsumentenschutzes ernst nehmen.

Es sei mir erlaubt, festzustellen: Konsumentenschutz kostet etwas, den gibt es nicht zum Nulltarif. Wir brauchen Geld für Tests, Logistik, Deklaration, Nachweispflicht und vieles andere. Bei allen Zielen und Forderungen ist die Sicherheit für den Konsumenten das Wichtigste, und dazu braucht es gemeinsames Vorgehen, um Vertrauen zu schaffen zwischen Produzent, Verarbeiter, Handel und Konsument. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

21.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Um diese Zeit vor leeren Bankreihen über Lebensthemen zu sprechen, ist sicherlich nicht das Einfachste. Man soll aber immer versuchen, aus der Situation das Beste zu machen. Ich probiere also einen ganz einfachen Dialog mit Ihnen, Herr Minister. Guten Tag!


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