Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 197

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wären. Wir haben dazu einen Abänderungsantrag eingebracht, in dem es im Wesentlichen wirklich nur darum gegangen ist, dass für die Verbrennung von Tiermehl jene Bedingungen gelten, die auch für anderen Abfall in entsprechenden Anlagen gemäß der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen vorgesehen sind.

Die offenen Fragen, die sich für uns stellen, liegen nicht so sehr in der Ausbringung, in der Deponierung von Schlacke und Asche, Herr Bundesminister, sondern unserer Meinung nach ist die Höhe der Verbrennungstemperatur ein sehr wesentliches Problem. Bekanntlich werden Prionen erst bei über etwa 700 Grad unschädlich, aber es geht auch um Emissionen, die bei der Verbrennung der Kohle nicht frei werden, bei der Beimischung von Tiermehl jedoch sehr wohl.

Darüber hinaus – das ist nicht so sehr ein Sicherheitsproblem – halten wir es aus energetischen Gründen für gescheit, da Tiermehl einen sehr hohen Brennwert hat, dass das Tiermehl in jenen Anlagen mitverbrannt wird, bei welchen gewährleistet ist, dass über Kraft-Wärme-Kopplung die anfallende Energie auch entsprechend genutzt werden kann.

Diese Probleme könnten durch unseren Antrag durchaus entschärft werden. Wenn ich daran denke, dass es in Deutschland seit September vorigen Jahres, soviel ich weiß, bereits eine umfassende Richtlinie gibt, in welcher all das, was ich jetzt angeführt habe, berücksichtigt wird, dann muss ich sagen: Einerseits sind wir eher sehr spät dran, und andererseits halte ich das, was da vorgeschlagen wird, nur für bedenkliches Flickwerk.

Wir haben im Ausschuss versucht, unsere Bedenken vorzubringen, mussten allerdings feststellen, dass man weder vor der Ausschusssitzung noch während der Ausschusssitzung mit uns wirklich darüber reden beziehungsweise verhandeln wollte. Alle, die in diesem Ausschuss kraft ihrer Mehrheit etwas zu sagen haben, haben immer angestrengt auf die Uhr geschaut. Wahrscheinlich hat es einige ganz dringliche Faschingsdienstagstermine gegeben. Dafür können wir aber nichts. Wir hätten rechtzeitig begonnen. Wir haben auf den Herrn Bundesminister, der etwas später, aus Brüssel kommend, eingetroffen ist, Rücksicht genommen. Leider dürfte uns dieses Zeitproblem dann in der Diskussion oder in der Qualität der Diskussion auf den Kopf gefallen sein.

Ich bin deswegen so kritisch in dieser Frage, weil ich schön langsam den Eindruck gewinne, dass eine Reihe von Umweltgesetzen, die dem Schutze der Österreicher dienen, nach und nach, und zwar einfach deswegen, weil es mit einfacher Mehrheit möglich ist, wie ein Schweizer Käse durchlöchert werden sollen. Ich glaube, wir sollten hier wirklich rechtzeitig den Anfängen wehren und eine ganz klare Sprache sprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

21.20

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oberhaidinger, ich kann dich beruhigen: Wir werden die Umweltgesetze in Österreich nicht durchlöchern, sondern wir werden sie gemeinsam verbessern! (Abg. Oberhaidinger: Das werde ich mir anschauen!) Ich lade dich ein, dabei auch mitzuwirken! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes bringt Verbesserungen, die für die Gemeinden und für unsere Umwelt sehr positiv sind und daher nur begrüßt werden können. Den Gemeinden unseres Landes wird durch diese Gesetzesänderung Rechtssicherheit betreffend die Verdachtsflächenmeldungen gegeben. Der große Vorteil liegt darin, dass die Gemeinden ihre Verdachtsflächen melden können, ohne sogleich fürchten zu müssen, dass mit den eventuell notwendigen Räumungen der Verdachtsflächen zugleich auch die Gemeindebudgets ausgeräumt werden.

Vor allem aber werden durch diese Gesetzesänderung mit den daraus resultierenden Meldungen der Gemeinde verlässliche Aussagen über die tatsächliche Gefährdung des Grundwassers in den jeweiligen Regionen garantiert, da alle verdächtigen Flächen gemeldet werden


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