Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 201

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tem Fallent, sagen, dass wir dieser Novellierung nicht zustimmen werden, und zwar nicht deshalb, weil wir nicht anerkennen würden, dass es als durchaus positiv zu bewerten ist, dass der Bereich der Verdachtsflächen mit einbezogen wird und diesbezüglich eine Regelung gefunden wird, sondern deswegen, weil wir durchaus berechtigte andere Sorgen – Einhaltung des Grenzwerts – in diesem Zusammenhang haben.

Herr Abgeordneter Ellmauer hat zur Bemerkung unseres Kollegen Oberhaidiger, dass es Tendenzen in Richtung einer gewissen Verschlechterung, die dem Umweltschutzgedanken zuwiderläuft, gibt, gemeint, dass dies nicht der Fall sei. Ich meine, dass diese Tendenz tatsächlich feststellbar ist, zum Beispiel auch im Bereich EMAS. Wir haben dies zwar vertagt, und daher ist das nicht Gegenstand der Verhandlung, aber auch diesbezüglich bestand die klare Absicht, die Anrainerrechte sozusagen zu reduzieren. Und auch gemäß Alsag – darauf wurde von einem meiner Vorredner bereits verwiesen – dauern zum Beispiel Verfahren, die üblicherweise sonst sehr lange dauern, plötzlich nicht mehr so lange, weil jetzt einfach der Zwang der sofortigen Lösungen besteht. – Ich möchte behaupten, dass es auch andere sofortige Lösungen geben könnte, nämlich die Verbrennung in Anlagen, die vorhanden sind und bei welchen eine entsprechende Qualität der Verbrennung sichergestellt ist.

Wir müssen einmal feststellen, dass dieses Altlastensanierungsgesetz nach wenigen Monaten schon wieder novelliert wird. Die vorige Novellierung war auf eine Geldbeschaffungsaktion zurückzuführen. Die jetzige Novellierung ist auch auf Grund einer besonderen Situation notwendig, und der nächste Schritt wird bereits angekündigt, nämlich dass noch in diesem ersten Halbjahr eine weitere Novelle folgen soll. Ein gewisser Druck macht sich in diesem Zusammenhang tatsächlich bemerkbar. Es wird nicht wirklich konzeptiv weitergedacht, sondern es wird immer jeweils aus dem Tagesgeschehen heraus eine Novelle eingebracht, und das kann wohl nicht wirklich im Interesse des wohl überlegten Umweltschutzes sein!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben an sich nichts gegen die Verbrennung in Kohlekraftwerken, wenn die Voraussetzung der Erfüllung der Grenzwerte entsprechend gewährleistet ist. Ich halte aber nichts davon, wenn Ausnahmebestimmungen geschaffen und damit Möglichkeiten eingeräumt werden, die eine gewisse Gefährdung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit sich bringen. Ich glaube daher, dass wir diese Novelle durchaus mit einer gewissen Berechtigung ablehnen, und ich glaube auch, dass wir die Verpflichtung haben, in jenen Anlagen zu verbrennen, die dem Stand der Technik entsprechen, und das ist eben in diesem Falle nicht gewährleistet.

Es wurde auch auf die Frage der Tiermehlproduktion von immerhin 100 000 Tonnen hingewiesen: Was soll damit in dieser kurzen Zeit geschehen? – Ich glaube, dass die Verwertung in den Verbrennungsanlagen in Österreich in ausreichendem Maße durchgeführt werden kann, und daher verstehe ich nicht, dass eine Verordnung erlassen werden soll, gemäß welcher doch ein gewisses Risiko der Verbrennung gegeben ist. In Anbetracht des begrenzten Wissensstandes über die Verbreitung von Prionen als Erreger von BSE oder der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung wäre das wirklich nicht zu verantworten!

Es ist vom Herrn Bundesminister auch die Möglichkeit einer anderen Form der Verwertung, nämlich in Richtung Veresterung, angedeutet worden. Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Ich meine, auch das steht nicht in unserem Interesse, weil auf Grund des Wissens, dass Erreger über die Abgase durchaus in die Luft geraten können, nicht auszuschließen ist, dass gewisse Befürchtungen sich bewahrheiten.

Da in Österreich eine ausreichende Zahl an Hochtemperaturverbrennungsanlagen in genehmigter Form vorhanden ist, meine ich, dass diese gefährlichen Abfälle in diesen Anlagen einer Verbrennung zugeführt werden sollen.

Herr Bundesminister! Im Übrigen fordere ich Sie auf, in Kürze ein Tiermehlverbrennungskonzept vorzulegen und dieses gesetzlich verbindlich zu verankern. Sie haben diesbezüglich einen gewissen Rückstand gegenüber Ihren deutschen Kollegen, und ich meine, dass in diesem


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