Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 202

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Zusammenhang die gleiche Handlungsgeschwindigkeit notwendig wäre, um das Problem Tiermehl auch in Österreich befriedigend gelöst zu wissen! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

21.39

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dieser Debatte nur wenige Feststellungen machen.

Erstens: Ich glaube, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, dass wir die Verdachtsflächen altlastensanierungsbeitragsfrei stellen, damit wir einen zusätzlichen Anreiz schaffen, dass auch diese Flächen tatsächlich in den Altlastenatlas aufgenommen werden. Das ist positiv, weil wir damit eine bessere Grundlage für die Optimierung dieser Strategie haben.

Zweitens: Zum Antrag der SPÖ: Herr Abgeordneter Oberhaidinger! Ich habe das zwar im Ausschuss schon einmal gesagt, möchte es aber dennoch wiederholen: Der Grenzwert, von dem Sie sprechen, zielt, wie Sie wissen, auf Müllverbrennungsanlagen und nicht auf Kohlekraftwerke ab und ist daher für letztere nicht eins zu eins anwendbar beziehungsweise übersetzbar. Außerdem habe ich Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Antrag die Umsetzung der Verbrennungsrichtlinie, an der wir arbeiten, behindern und blockieren würde. Daher ist er nicht zielführend.

Drittens: Zur Tiermehlfrage: Meine Damen und Herren! Es ist Stand des Wissens und der Technik in Europa, dass das Tiermehl, das wir nicht mehr verfüttern – und wir gehen davon aus, dass es dieses Verfütterungsverbot dauerhaft geben wird –, durch Verbrennung zu entsorgen ist. Das ist Stand des Wissens und der Technik. In Österreich gelten selbstverständlich die Verbrennungsverordnung und das Abfallwirtschaftsgesetz. Letzteres sieht einen Probebetrieb vor, und selbstverständlich sind auch für den Probebetrieb Genehmigungsverfahren und gutachterliche Tätigkeit nötig. Es wurden beispielsweise Arbeitsmediziner eingesetzt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, im Rahmen der Behandlungsgrundsätze auch für Tiermehl derartige Behandlungsgrundsätze vorzulegen. Das ist notwendig und wichtig.

Zur Klarstellung möchte ich sagen: Es handelt sich nicht um die Ausnahme von irgendwelchen Normen, die wir hier beschließen, sondern ausschließlich um die Ausnahme dieser Komponente vom ALSAG-Beitrag. Das Ziel ist, dass alle Tiermehle bei der Verbrennung gleich behandelt werden.

Herr Abgeordneter Bauer! Ich habe im Ausschuss davon gesprochen – und ich meine, dass doch Konsens darüber besteht –, dass wir nach Alternativen suchen sollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hannes Bauer. ) Bekanntlich kann Tiermehl nicht verestert werden, sondern verestert werden kann maximal Fett, wie Sie wissen. (Abg. Haigermoser: Das weiß er nicht! – Abg. Auer: Jetzt weiß er es!) Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass wir alle wissenschaftlichen Grundlagen zuerst prüfen, bevor wir die diesbezüglichen Entscheidungen treffen. Gemäß meinem bescheidenen technischen Wissensstand herrschen im Verbrennungsmotor im Brennbereich Temperaturen, die zumindest dem Temperaturniveau in Müllverbrennungsanlagen oder Kohlekraftwerken entsprechen. (Abg. Eder: Nicht am Anfang!) Ich bitte, das bei der Beurteilung zu berücksichtigen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 506 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf angenommen.


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