Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 209

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ohne entsprechenden Rechtsschutz möglich. Das bedeutet, dass Ermittlungen möglich waren und die Menschen den Schutz durch einen Rechtschutzbeauftragten nicht in Anspruch nehmen konnten.

Nun heißt es, dass der Exekutive per Erlass aufgetragen worden wäre, vorläufig die Erweiterte Gefahrenerforschung ohne die Ermittlung von personenbezogenen Daten zu betreiben. Herr Minister! Das kann wohl nur ein schlechter Scherz sein, denn Sie wissen selbst ganz genau, dass es keine Erweiterte Gefahrenerforschung ohne Observation gibt und dass jede Observation klarerweise auch in der Ermittlung personenbezogener Daten besteht! (Abg. Hagenhofer: Das ist ja grauslich!)

Meine Damen und Herren! Die Bespitzelung der Bürger wird durch die Parallelaktion von Volkszählung und Optimierung des Melderegisters ermöglicht und weitergeführt. (Abg. Kiss: Das glaubst du ja wohl selbst nicht!) Durch diese Parallelaktion wird außerdem EU-Recht verletzt, denn die EU-Datenschutzrichtlinie 1995/46 (EG) geht, wie Sie wissen, davon aus, dass für statistische Zwecke ermittelte Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. (Abg. Kiss: Das ist der größte Unsinn, den ich in diesem Haus je gehört habe! Wer hat denn diesen Unsinn aufgeschrieben?)

Kollege Kiss! Weil Sie gerade so kräftig dazwischenrufen, darf ich Ihnen sagen: Sie haben gemeint, wer nichts zu verbergen habe, der habe nichts zu befürchten. (Abg. Kiss: Das stimmt ja!) Wozu brauchen wir daher einen Datenschutz? – Das haben Sie gesagt! Das ist Ihre Meinung! Herr Kollege Kiss! Darauf gibt es nur eine einfache Antwort: Weil jeder Eingriff in die Privatsphäre der Menschen ein Eingriff in das Grundrecht ist! (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Diese Gesetzmäßigkeit, deren unbedingte Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit müssen klargestellt werden. Herr Kiss! Sie stehen nicht auf dem Boden der Verfassung, nehmen Sie das zur Kenntnis! Und weil diese Bedrohung gegeben ist, lehnen wir diese Novellen ab. (Beifall bei der SPÖ.)

22.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

22.13

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor mir hat der Sicherheitssprecher der SPÖ, Herr Abgeordneter Parnigoni, gesprochen. (Abg. Jung: Der neue Sicherheitssprecher!) Es muss wirklich der neue gewesen sein. Die Art und Weise, wie er sich heute verhalten hat, lässt die Beurteilung zu: Das war der Un sicherheitssprecher, denn er hat die Leute durchwegs verunsichert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Kiss: Jawohl! Bravo!)

Ich sehe in dem, was wir heute zu beschließen haben, nur Positives. Wir beschließen heute die vorliegende Gesetzesnovelle mit zwei Schwerpunkten: Es soll zu einer Verbesserung des Meldewesens, insbesondere zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, und zur Verbesserung des noch nicht verwirklichten, aber bereits im Meldegesetz 1991 vorgesehenen zentralen Melderegisters kommen.

Herr Sicherheitssprecher! Liebe Mitglieder der SPÖ! Das hätten wir bereits 1998 erreichen sollen. Wir haben es unter dem Vorgängerminister jedoch nicht erreicht. Wie wir fast alles beziehungsweise – man kann das Wort "fast" eigentlich weglassen – alles in dieser Regierungskoalition schaffen, werden wir auch das schaffen. Wir werden das zentrale Melderegister natürlich auf die Beine stellen! (Bravo-Rufe bei der ÖVP. – Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum "gläsernen Menschen" einige Fakten: Man muss zwischen Volkszählung und Meldegesetz unterscheiden: Bei der Volkszählung werden die Fragen im Personenblatt gestellt. Dieses wird anonym aufbereitet und beinhaltet weder Namen noch Anschrift. Damit das klar ist: Dies dient rein statistischen Zwecken!


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