Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 213

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Meine Damen und Herren! Insgesamt trägt diese Novelle zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit, aber auch zur Verwaltungsvereinfachung bei. Wir Freiheitliche stimmen dieser Novelle zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte.

22.29

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle zum Meldegesetz und zum Volkszählungsgesetz werden eine dringend notwendige stärkere Rechtssicherheit, mehr Transparenz und mehr Klarheit für Bürger und Behörden geschaffen. Das ist das Ziel und der Zweck dieses Gesetzes. Dank dem Datenschutzbeirat haben wir mit seiner Unterstützung und durch die gemeinsame Erarbeitung mit ihm dem Datenschutzrechtsgedanken in diesen Novellen voll zum Durchbruch verhelfen können.

Die Übertragung der melderechtlichen Kompetenzen der Bundespolizeidirektionen auf die Bürgermeister der Städte und damit auf die Magistrate wird eine Bereinigung der Doppelgleisigkeiten von Wählerevidenzen und Meldeevidenzen in 14 Städten mit sich bringen und darüber hinaus eine Konzentration auf die Kernaufgaben unseres Hauses bewirken, nämlich die Dienstleistung Sicherheit bestmöglich zu organisieren. Wir werden dadurch rund 250 Planstellen für sicherheitsrelevantere Bereiche freibekommen. Wir denken aber nicht im Geringsten daran, irgendwelche feste Dienstverhältnisse zu kündigen, wie das heute in irgendeiner Glosse gesagt worden ist, sondern wir brauchen das Personal, um in den sicherheitsrelevanten Außendiensten genügend Personal für die Sicherheit der Bevölkerung zu haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir werden mit diesem Gesetz das Zentrale Melderegister errichten, das seit Jahren überfällig ist, und wir ermöglichen eine Parallelaktion der Volkszählung 2001 mit dem Zentralen Melderegister. Dadurch wird der Datenbestand angeglichen, und es werden in Zukunft Registerzählungen ermöglicht. Mit der Fixierung einer Wohnsitzerklärung zur Überprüfung der Richtigkeit des Melderegisters und anlässlich von Volkszählungen können wir weiter in diesem Bestreben fortfahren.

Ich möchte insbesondere der Statistik Austria herzlich danken (in Richtung Galerie), Ihnen, Herr Hofrat, vor allem für die großartige Zusammenarbeit und Mitarbeit. Ich möchte auch unserer EDV-Abteilung, Herrn Dr. Schwab, und der Legistik, Herrn Mag. Grosinger, dafür danken, dass die Beamten nach dem langen, langen Werden in so kurzer Zeit dieses Gesetz fertig gestellt haben, sodass wir es Ihnen zur Beschlussfassung und Diskussion vorlegen konnten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Bitte.

22.31

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten können dieser Regierungsvorlage aus einer Reihe von Gründen, die mein Kollege Parnigoni schon aufgezählt hat, nicht zustimmen. Mich persönlich stört vor allem der Abs. 5 im § 16a, in dem es heißt – ich zitiere –:

"Abgesehen von den in Abs. 4 genannten Fällen ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, bestimmten Personen im Rahmen des § 16 Abs. 1 auf Antrag eine Abfrageberechtigung im Wege des Datenverkehrs auf die im Zentralen Melderegister verarbeiteten Daten, für die keine Auskunftssperre besteht, zu eröffnen."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist mir einfach zu wenig präzis. (Abg. Kiss: Als Karl Schlögl Innenminister war, war dir das Wurscht! Aber bei Innenminister Strasser ...!) Es hätten nach meiner Meinung und der Meinung meiner Fraktion die Berechtigten im Gesetz


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