Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 212

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auskommt, dann wird es wohl in Österreich auch möglich sein. (Abg. Jung: Haben Sie sich schon einmal angeschaut, wie man in Amerika ...?)

Wir lehnen diese Vorlage ab. (Beifall bei den Grünen.)

22.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

22.25

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Parnigoni, seit vielen Jahren wird über diese Themen, die wir heute hier zur Beschlussfassung vorliegen haben, debattiert, auch schon zu Zeiten, in denen Ihre Partei in der Regierungsverantwortlichkeit war. Der Unterschied zu heute ist nur der, dass diese Regierung diese Themen endlich umsetzt und realisiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Lichtenberger! Ihre Befürchtungen, dass unschuldige Bürger in Gefahr kommen könnten, sind einfach unbegründet. Das Religionsbekenntnis hat in der heutigen Zeit gesellschaftspolitisch überhaupt keine Bedeutung mehr. Es steht drinnen, weil wir über das Konkordat dem Heiligen Stuhl verpflichtet sind – Sie haben es richtig erkannt.

Meine Damen und Herren! Durch diese vorliegende Novelle sollen zwei Vorhaben verbunden werden: die Modernisierung der Meldeverwaltung zum einen und die Durchführung der von der Bundesverfassung vorgesehenen Volkszählung zum anderen. Durch die Nutzung der Möglichkeiten automationsunterstützter Datenverarbeitung im Bereich des Zentralen Melderegisters und durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten der Registerführung soll einerseits der Verwaltungsaufwand im Meldewesen reduziert und sollen andererseits Erleichterungen für alle künftigen Volkszählungen geschaffen werden. Dagegen kann man wohl wirklich nichts haben!

Durch die Novelle wird die Grundlage für das Zentrale Melderegister geschaffen, wonach alle Menschen, die ständig in Österreich aufhältig sind, in einer Datenbank erfasst werden. Verarbeitet werden in Zukunft auch Daten Obdachloser. Das Register wird alle Wohnsitze eines Menschen in Österreich erfassen und damit auch eine Bereinigung von mehreren Hauptwohnsitzen erleichtern.

Zur Sicherung der Unverwechselbarkeit der im Register erfassten Menschen wird eine zentrale Melderegisterzahl eingeführt. Den befassten Behörden soll natürlich ein umfassender und leicht zu handhabender Zugriff auf diese Datenbank eingeräumt werden. Es soll dadurch ja auch ein Verwaltungsrückgang entstehen.

Durch eine gesetzlich verankerte Parallelaktion sollen die Meldedaten anlässlich der Durchführung der Volkszählung im Jahre 2001 bereinigt werden. Ziel dieser Aktion ist es, eine größtmögliche Identität zwischen Meldedaten und Volkszählungsdaten zu erreichen. Zur Beseitigung unrichtiger Daten, die im Zuge dieser Aktion festgestellt werden, wird ein einfaches Verfahren vorgesehen. Mit der Realisierung dieser bereinigten zentralen Meldedaten werden künftig Volkszählungen registerunterstützt und damit viel einfacher durchführbar.

Ein weiteres Ziel dieser Novelle ist die gänzliche Übertragung der meldebehördlichen Kompetenz auf die Bürgermeister. Schon bisher führten auch die Gemeinden, in deren Sprengeln Bundespolizeidirektionen bestehen, Verzeichnisse der in diesen Gemeinden gemeldeten Menschen. Mit der Novelle sollen diese Doppelgleisigkeiten beseitigt und die Bürgermeister in allen Gemeinden zu Meldebehörden berufen werden.

Selbstverständlich – dessen sind wir uns alle bewusst – ist auf Grund dieser Datenzusammenführung und dieser Datenfülle auch ein besonderer Datenschutz notwendig. Dieser wird aber nach unserem Dafürhalten durch die strengen Gesetze in unserer Republik auch gewährleistet. Selbstverständlich wird bei der Einbringung der Volkszählungsdaten das Grundrecht des einzelnen Bürgers gewährleistet bleiben. Das ist doch in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit!


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