Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 226

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Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen geben. – Ich stelle fest: Das Gesetz ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

14. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (418 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 idF BGBl. I Nr. 134/1999) geändert wird (496 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 356/A(E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr (490 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 89/A(E) der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit österreichischer Straßen (494 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 26/A der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (495 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 14 bis 17 der Tagesordnung.

Die Beratungen über diese Punkte werden gemeinsam durchgeführt.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

23.25

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Verkehrspaket, das nun spätabends zur Beschlussfassung vorliegt, enthält eine sehr vielfältige Mischung von verkehrsrelevanten Anträgen.

Der erste Antrag betreffend die Frage der Neuregelung der Führerscheinpflicht beziehungsweise Ausweispflicht für Microcars hat nicht die Zustimmung von uns Grünen gefunden, und zwar letzten Endes auf Grund eines kleinen, aber sehr relevanten Details. – Die so genannten Microcars werden sehr oft als "Ausweichfahrzeuge" verwendet, so zum Beispiel dann, wenn jemandem wegen öfteren Alkoholmissbrauchs am Steuer der Führerschein abgenommen wird. Sie werden auch von bestimmten Leuten verwendet, die sich sozusagen schwer tun würden, einen Führerschein zu erwerben. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Wir haben natürlich ein Problem damit, wenn Sie die Erwerbung der Berechtigung zum Fahren eines solchen Fahrzeuges letzten Endes so leicht machen und ohne Prüfung ermöglichen. Hätten Sie ermöglicht, dass auch diese willkürliche 24-Jahre-Grenze weggefallen wäre, dann wäre mit unserer Zustimmung zu rechnen gewesen. Es ist nicht einzusehen, warum es an einer willkürlichen Altersgrenze hängen soll, ob jemand eine Prüfung über das, was er zu wissen hat, wenn er ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt, ablegen muss. Das war für mich der Stein des Anstoßes, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen konnten.


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