Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 227

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Eine Neuregelung ist dringend notwendig, denn natürlich kann jemand – abgesehen von der Frage der Geschwindigkeit –, sofern er nicht verantwortungsvoll fährt und dafür ausgebildet ist, bei einem Unfall die gleiche Schadenswirkung entfalten wie jemand, der mit einem Auto unterwegs ist. Deswegen war für mich diese Begünstigung nicht tragbar.

Der letzte Antrag, der hier zur Debatte steht, ist der Antrag auf ein Nachtfahrverbot, welches ich für den Alpenraum seit Anfang dieser Legislaturperiode immer wieder mit Ihnen in Diskussion zu bringen versuche. Dieser Antrag ist mehr als wichtig, und es ist sehr schade und sehr traurig, dass Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ihn ablehnen werden, denn mit der Neuregelung der LKW-Fahrverbote auf europäischer Ebene, die im Frühjahr dieses Jahres zu erwarten ist, wird Österreich jegliche Chance genommen, neue Fahrverbote einzuführen. Ich meine, wir geben somit ein äußerst problematisches Feld auf, denn wenn wir auf TEN-Strecken, also auf Strecken von transeuropäischer Bedeutung, keine Regelung zum Schutz der Anrainer mehr einführen können, dann geben wir ein wichtiges und notwendiges Instrument der Verkehrspolitik insgesamt aus der Hand. – Ich weiß aber, dass Sie unter dem Druck der Frächterlobby stehen und dieses Fahrverbot nicht einführen dürfen!

Ich komme zum letzten Punkt, der im Verkehrsausschuss lang diskutiert wurde, nämlich zur Frage von Alkohol und Drogen am Steuer. Auch diesbezüglich wären wir von der Intention her gar nicht so weit auseinander gewesen, wenn Ihre Intention diejenige gewesen wäre, die zu verfolgen Sie vorgeben zu haben, nämlich die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir die Verkehrssicherheit erhöhen wollen, dann müssen wir auf die Wirkung von Medikamenten, Drogen und Alkohol am Steuer abzielen – und nicht auf die Tatsache, ob jemand irgendwann einmal lange vorher eine Droge konsumiert hat. Außerdem müssen wir berücksichtigen – und das haben Sie nicht getan! –, dass manche Drogen schlicht und ergreifend überhaupt nicht nachweisbar sind. Weiters wurde von Ihnen nicht berücksichtigt, dass es bisher keine verlässlichen Tests gibt, bestimmte Drogen und Medikamente hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit zu beurteilen. Das heißt, die Exekutive hat – wie es jetzt der Fall ist – ohne Schulung keinerlei Chance, wirklich die Differenz festzustellen.

Meine Damen und Herren! Sie hätten, um Ihrer Intention, die Verkehrsicherheit zu erhöhen, tatsächlich zu folgen, unserem Antrag zustimmen müssen, der im Bereich der Verkehrssicherheit wesentlich weiter geht als das, was Sie beantragt haben. Offensichtlich geht es Ihnen aber nur um Drogenpolitik auf dem Rücken der Verkehrssicherheit. (Abg. Haigermoser: Mit dieser Ansicht sind Sie aber allein!) Das lehnt sogar auch der ÖAMTC ab! (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe den Entschließungsantrag, den ich im Ausschuss im Laufe der Debatte schon eingebracht habe, noch einmal ein. (Abg. Haigermoser: Diesem Antrag können wir nicht zustimmen!) Ich halte ihn für wesentlich weitgehender und wesentlich zielführender als den Antrag, den Sie gestellt haben, weil er auf die Wirkweise von Drogen, Medikamenten und Alkohol abstellt.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Freunde und Freundinnen betreffend ein konsistentes Gesamtpaket gegen Suchtmittel inklusive Alkohol im Straßenverkehr

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Bundesregierung wird ersucht, alles zu unternehmen, um Aktivitäten gegen Beeinträchtigungen durch Suchtmittel inklusive Alkohol sowie Arzneimittel im Straßenverkehr weiter zu intensivieren und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Personen, die infolge einer Abhängigkeit von Sucht- oder Arzneimitteln in ihrer Fahrtüchtigkeit dauerhaft oder aktuell beeinträchtigt sind, eine Lenkerberechtigung weder vorbehaltlos erteilt noch belassen wird.


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