Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 123

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auch in der Nachsorge. Doch da haben wir ein schweres Erbe einer unkoordinierten sozialistischen Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre übernehmen müssen.

Die Gesundheitspolitik hatte im Jahre 1976 einen guten Beginn genommen. In der Folge herrschte Schweigen. Im Jahre 1992 hat man 22 Punkte aufgestellt, die zu erfüllen dem damaligen Gesundheitsminister in Auftrag gegeben wurde. Aber es wurde davon nichts gemacht. Im Jahre 1997 wurde ein LKF-System eingeführt, das halbherzig, inkonsequent, mit sozialer Kälte durchgeführt wurde und das in keiner Weise den Erfolg gebracht hat, den es eigentlich hätte bringen sollen.

Vergessen wir nicht, dass der Unfallgeschädigte oft jahrelang an den Folgen des Unfalls leidet. Diese Menschen brauchen immer wieder Therapien, um arbeitsfähig zu bleiben oder sich selbst versorgen zu können. Stationäre Rehabilitation und rehabilitative Maßnahmen sind für diese Patienten nach der Akutversorgung unbedingt notwendig. Die Folgetherapien vor Ort, im Wohnbereich, sind genauso wichtig, aber da fehlt es an den nötigen Kapazitäten und an Möglichkeiten. Die Patienten werden vernachlässigt, sie werden allein gelassen. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, sie können ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen und werden dann arbeitslos.

Das sollten wir mit allen Mitteln zu verhindern trachten! Da hat man in der Vergangenheit leider versagt.

Diese Menschen fallen dann oft in eine Depression, und dazu gesellen sich noch psychosomatische Erkrankungen, abgesehen von den Folgeerkrankungen, die durch den Unfall bedingt sind. Behinderungen und Schmerzsymptome müssen immer wieder behandelt und einer Dauertherapie unterzogen werden. Es ist nicht zumutbar, dass Patienten 100 Kilometer und noch weiter zu einer Ergotherapie, zu einer physikalischen Therapie oder zu einer Logotherapie fahren müssen.

Es gibt noch weitere Ungerechtigkeiten. In diesem Zusammenhang nenne ich als Beispiel die Zweiklassenmedizin. In der Peripherie haben die Patienten nicht die Möglichkeit, jene Therapie zu bekommen, die sie brauchen würden, wohl aber in den Ballungszentren. Dieser Missstand ist das Erbe einer sozialistischen Gesundheitspolitik! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Binder: Sie waren schon 1996 Gesundheitssprecher!)

Wir wissen auch, dass es eine unterschiedliche Opferversorgung inklusive der Rehabilitationsmaßnahmen gibt. Bei Freizeitunfällen, bei Unfällen im Haushalt sind die entsprechenden Maßnahmen lange nicht so korrekt und nicht so durchführbar wie bei Arbeitsunfällen. So erhält bei Arbeitsunfällen der betreffende Arbeitnehmer die beste medizinische Versorgung. Beim so genannten normalen Unfallopfer ist für Rehabilitation nicht im notwendigen Ausmaß gesorgt. Der Betroffene bekommt keine Rente. Die Konsequenz ist eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.

Wir müssen dafür sorgen, dass vor Ort, im Wohnbereich, in Form von Gruppenpraxen, von Tageskliniken oder von sozialen Diensten die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Patienten behandelt werden, dass rehabilitative Maßnahmen für eine Dauertherapie durchgeführt werden und so eine wirklich durchgehende medizinische Versorgung gewährleistet wird. Es ist auf diese Weise kostengünstiger, qualitativ gleichwertiger, aber vor allem auch viel menschlicher. Der Mensch hat stets im Mittelpunkt zu stehen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

16.39

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich habe jetzt 6 Minuten Zeit, und ich kann, weil über Studiengebühren so viel erzählt worden ist, was einfach nicht stimmt, jetzt 6 Minuten lang tatsächlich berichtigen. Man kann sich zwar daran gewöhnen, dass Worte gebrochen werden,


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