Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 57

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Weiterentwicklung des universitären Bereichs in Österreich nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:

Der freie und offene Hochschulzugang ist auch weiterhin zu gewährleisten. Studiengebühren sind abzuschaffen, Ansätze einer Studienplatzkontingentierung sind zurückzunehmen.

Organisatorische Reformen der Universitäten dürfen zu keiner Einschränkung der Qualität der demokratischen Mitbestimmung aller Universitätsangehöriger führen.

Die Reformen müssen positive Auswirkungen auf die Qualität des Studienangebots (zB erhöhte Lehrkapazitäten für die Betreuung der Studierenden, Studierbarkeit in der gesetzlichen Studiendauer, verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf) haben.

In allen wissenschaftlichen und organisatorischen Führungsbereichen muss es zu einer Erhöhung der Frauenquoten kommen.

Aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung und der überwiegenden Steuerfinanzierung der österreichischen Universitäten müssen sowohl auf parlamentarischer Ebene wie auf Regierungsebene entscheidende Steuerungsmöglichkeiten auch weiterhin gegeben sein.

Reformen im Bereich des Dienstrechts dürfen nicht zu einer Verunsicherung der Universitätsangehörigen und zu einer Vergeudung des Humankapitals der österreichischen Universitäten führen.

Ein reformiertes Dienstrecht soll zu einem international konkurrenzfähigen Laufbahnmodell für Neuaufnahmen führen (z. B. vermehrter Einsatz von Doktoratsstipendien und befristeten wissenschaftlichen MitarbeiterInnenstellen bis zum Erwerb des Doktorats; ab dem Doktorat ein Modell kontinuierlicher Qualifikation und Evaluation).

Evaluierung des UOG 1993 als Grundlage der Reformdebatte.

Einbindung aller Betroffenen im Rahmen einer breiten Diskussion statt Durchpeitschen von gravierenden Dienstrechts- und Organisationsreformen.

Kein Einfrieren des Pesonalaufwands und dadurch bedingte Stellenkürzungen an den Universitäten.

Erarbeitung eines Hochschulrahmenkonzeptes für den gesamten postsekundären Sektor im Hinblick auf Standorte, Finanzierung, Organisation und Studienangebote.

Rasche Festlegung und Absicherung der Forschungsmittel für die nächsten fünf Jahre, um eine längerfristige Projektplanung zu ermöglichen.

Sonderdotierung für Fachhochschul-Studiengänge im Sozial- und IKT-Bereich, damit die seit Jahren vorliegenden Anträge genehmigt und die Projekte noch heuer begonnen werden können.

Anerkennung des Fachhochschulabschlusses als Abschluss auf Hochschulniveau im öffentlichen Dienst.

Zusätzliche Investitionsmittel für die Universitäten in der Höhe der im Budget 2000 gestrichenen Summe.

Umwandlung der prekären Dienstverhältnisse im Bereich der Universitäten unter Berücksichtigung der ExistenzlektorInnen.

Umsetzung des e-Europe-Programmes in Schulen, Universitäten und im Bereich der Erwachsenenbildung.


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