Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 45

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hat laut einer Aussendung wörtlich gesagt – ich zitiere –:

"Adamovich wies in der Pressekonferenz ausdrücklich darauf hin, dass das vom Bundespräsidenten beurkundete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Exemplar ‚der richtige Text war‘. Der Fehler sei nicht durch Anordnungen des Bundeskanzlers herbeigeführt, sondern auf administrativer Ebene passiert." (Abg. Öllinger: Ja, das habe ich auch gesagt!)  – Das ist die erste Richtigstellung.

Die zweite Richtigstellung betrifft die Pensionsreform. Da wurden nur Teile aufgehoben, und zwar jene des Sozialrechts-Änderungsgesetzes. Grund der Aufhebung war (Abg. Öllinger: Das ist eine tatsächliche Bestätigung! ) ein falscher Abstimmungsvorgang in diesem Hohen Hause. Daher liegt die Verantwortung ausschließlich in einem Formalfehler des Hohen Hauses. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Rufe bei den Grünen: Prinzhorn! Prinzhorn! Prinzhorn!)

13.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. Seine Redezeit wird in die Redezeit von der Regierungsbank eingerechnet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

13.47

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich weiß, dass Politik vereinfacht, ich weiß auch, dass Politik von Wiederholungen lebt. Ich freue mich, dass sich die Abgeordneten dieses Hauses bester Gesundheit erfreuen, denn ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der hier Anwesenden in einer Versicherung versichert ist, die seit 30 Jahren so genannte Behandlungsbeiträge bei Inanspruchnahme einer Spitalsambulanz kennt.

Ich darf vielleicht daran erinnern, dass dies bei der BVA mit 80 S je Versicherungsfall je Quartal und je in Anspruch genommener Einrichtung der Fall ist. Ich darf daran erinnern, dass das bei den Bauern 146 S pro Behandlungsfall, unlimitiert, sind. Was mich aber am meisten wundert, ist, dass hier offensichtlich von jenen Auguren die Zahlen genommen, umgerechnet und hochgerechnet werden, die unser gutes Versicherungssystem durch falsche Prognosen bei Abgangsschätzungen im Bereich der Krankenkassen in Verruf gebracht haben, nämlich bei den Verwaltungskosten.

Wenn Sie nachfragen – Sie brauchen nur einen Anruf bei der BVA zu machen –, dann werden Sie sehen, dass die Verwaltungskosten für die Einhebung dieses Selbstbehaltes 6,6 Prozent vom eingehobenen Betrag ausmachen, und das ist wohl eine sehr günstige Maßnahme. Daher können Sie das nicht auf die andere Gebühr umlegen. (Abg. Silhavy: Da haben Sie die Spitäler nicht miteingerechnet, Herr Staatssekretär! Das ist eine sehr einfache Rechnung!)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Ein Fünftel der österreichischen Versicherten ist bereits seit mehreren Jahrzehnten von diesem Behandlungsbeitrag betroffen – und das ohne Probleme. Ich sage Ihnen aber noch etwas: Insgesamt sind es 50 Prozent der Patienten, die in unsere Ambulanzen kommen und von Ärzten eingewiesen werden. Sie sind administriert. 6 Prozent werden durch die Rettung gebracht. Das sind jene, die Sie als arme Notfälle hinstellen. Auch sie sind von jeglicher Gebühr ausgenommen. Es verbleiben 23 Prozent so genannte Spezialfälle und chronische Fälle, die ebenfalls ausgenommen sind. Nur der kleine Rest von 21 Prozent sind genau jene, die sich selbst einweisen, und etwa bei der Hälfte davon, also bei etwa 10 Prozent, muss der Arzt feststellen, ob die Behandlung jetzt oder zu einem anderen Zeitpunkt günstiger durchzuführen ist.

Ich sage auch in diesem Zusammenhang – ich habe es hier schon erwähnt, das ist also eine Wiederholung –, dass ich mich sehr freue, dass in den drei Sommermonaten 3,5 Millionen Österreicher Urlaub im Ausland machen konnten. Sie haben im vergangenen Jahr insgesamt 124 Milliarden Schilling im Ausland ausgegeben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite