Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 28

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In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgende Vorgangsweise erzielt: Es ist eine Tagesblockzeit von 8 "Wiener Stunden" in Aussicht genommen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 156 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 116 Minuten, Grüne 92 Minuten.

Auch darüber hat das Hohe Haus zu beschließen.

Ich frage, ob es gegen diesen Vorschlag Einwendungen gibt. – Das ist nicht der Fall, damit haben wir das einstimmig angenommen.

1. Punkt

Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies die Wahl eines Schriftführers oder einer Schriftführerin in Nachfolge der ausgeschiedenen Schriftführerin Reitsamer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Frau Abgeordnete Sophie Bauer als Schriftführerin des Nationalrates zu wählen.

Da mir nur dieser eine Vorschlag vorliegt und somit keine Gegenkandidatur vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, diese Wahl nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Aufstehen und Sitzenbleiben durchzuführen. – Dagegen gibt es keinen Einwand.

Ich darf daher jene Damen und Herren, die dem Wahlvorschlag lautend auf Frau Abgeordnete Sophie Bauer bei der Wahl zur Schriftführerin zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen ersuchen. – Ich stelle fest, dass die Frau Abgeordnete einstimmig gewählt wurde. (Allgemeiner Beifall.)

Ich bin noch verpflichtet, zu fragen, ob sie die Wahl annimmt. (Abg. Sophie Bauer: Ich nehme sie an!) – Gut, damit ist der Wahlakt vollzogen und der 1. Punkt der heutigen Tagesordnung erledigt.

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (499 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Erdgasabgabegesetz, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz, mit dem die Agentur für Ernährungssicherheit – Österreich errichtet wird (Ernährungssicherheitsgesetz), erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2002) (539 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2001), das Bundesfinanzgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 1/2001) und das Versöhnungsfonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 74/2000) geändert werden (541 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt nicht vor.


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