Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 81

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Weiters haben die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag beziehungsweise Zusatzantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines § 3a in Artikel 1 vorsieht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Damit ist der Zusatzantrag angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Feurstein, Böhacker und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen damit sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (486 der Beilagen): Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) (546 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 1/2001, geändert wird (547 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Günter Kiermaier. Ich erteile es ihm hiemit.

14.49

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt eine Reihe von Gründen, warum wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen können. Der Hauptzweck dieses Gesetzes ist die Zusammenlegung von Beschaffungen möglichst vieler Bundes-, Landes- und sonstiger öffentlicher Dienststellen, große und größte Einkaufsmengen zu schaffen und dadurch günstigere Preise zu erzielen.

Auch wir wissen sehr wohl, welche Funktion Mengen- und Staffelrabatte haben und dass durch große Einkaufsmengen ein günstigeres Preisniveau zu erzielen ist. Nur kann man sich die Situation nicht so einfach machen. Es gibt nämlich Nebenwirkungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die diese Gedanken der Mengenphilosophie in Frage stellen beziehungsweise konterkarieren.


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