Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 203

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lich auch auf den Unternehmenserfolg. (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer. ) Der vorliegende Entwurf schafft gesellschaftsrechtliche Erleichterungen für die Einräumung und Bedienung von Aktienoptionen und – auch das haben wir schon gehört – bessere Kontrollrechte für Aktionäre.

Der dritte Entwurf, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, betrifft etwa 100 000 Rechtsträger, die zur Offenlegung der Jahresabschlüsse verpflichtet sind. Der Entwurf soll es ermöglichen, dass Daten, die dem Firmenbuch offen zu legen sind, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs übermittelt werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition! Ihre Zustimmung zum 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz haben Sie schon im Justizausschuss gegeben, und ich bitte Sie, auch den beiden anderen zukunftsweisenden Gesetzen zuzustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.

21.12

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zum Aktienoptionengesetz machen.

Zunächst möchte ich etwas Positives feststellen: Die Bestimmungen, die zu einer besseren Transparenz der Börse führen sollen, sind zweifellos zu begrüßen. Die im Entwurf enthaltenen Publizitätsvorschriften sind ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich in die Richtung einer Verbesserung der Wiener Börse, welche diese tatsächlich dringend benötigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Nicht so positiv sehen kann ich allerdings die Bestimmungen über die Einräumung von Stock Options, denn es soll damit nicht nur die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter beziehungsweise an das Management erleichtert und vereinfacht werden, sondern es soll auch ermöglicht werden, dass Stock Options auch Aufsichtsratsmitgliedern eingeräumt werden können. Das war ursprünglich nicht vorgesehen, in den ersten Entwürfen war eine derartige Regelung nicht enthalten. Jetzt enthält der Gesetzentwurf jedoch auch die Einbeziehung der Aufsichtsratsmitglieder.

Das ist der Punkt, weshalb wir nicht unsere Zustimmung geben können. Wir befürchten, dass dadurch die Tendenz, die kurzfristige Gewinnmaximierung in den Vordergrund zu stellen, noch verstärkt wird, denn man fragt sich schon, ob Aktienoptionen dem Vorstand eingeräumt werden sollen, weil auch hier die Gefahr besteht, dass die Gegenleistung für die Einräumung von Aktienoptionen der Abbau von Arbeitsplätzen ist. Eben das befürchten wir, und dagegen haben wir unsere Bedenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Das trifft natürlich noch mehr für den Aufsichtsrat zu, der für die Ausgestaltung der Stock Options verantwortlich ist und dann auch die Möglichkeit hat, von einem solchen Programm zu profitieren. Diesfalls ist nämlich zu befürchten, dass die Unbefangenheit abhanden kommt und der Aufsichtsrat, der ja sehr vorsichtig und kritisch vorgehen und seine Kontrollaufgaben kritisch erfüllen sollte, vielleicht doch etwas zu risikofreudig wird, nach dem Motto: "Mehr Geld für weniger Kontrolle". Daher ist das eigentlich ein sehr fragwürdiges Modell! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Ich höre gerüchteweise, dass Herr Präsident Prinzhorn großes Interesse daran hatte, dass diese Regelung aufgenommen wird, dass auch die Aufsichtsräte in den Genuss dieser Regelung kommen, und ich bedauere sehr, dass Sie diesem Druck nachgegeben haben! Das war ursprünglich nicht vorgesehen, aber hier ist offensichtlich eine einflussreiche Lobby am Werk! (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. )

Wir haben schon im Ausschuss darüber diskutiert, und Sie haben darauf hingewiesen, dass § 70 Aktiengesetz in Geltung ist, dass es also Haftungsbestimmungen gibt. Wir wissen aber, dass es in Deutschland leider eine ganz andere Entwicklung gibt. Entsprechende Untersuchungen zeigen, dass diese Möglichkeit, Aktienoptionen zu erhalten, die Mitglieder von Auf


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