Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 205

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Ministeriums, wofür wir sehr dankbar sind, einige Berichtigungen in diesem Gesetz vorgenommen und einige Anmerkungen getroffen wurden.

Sie haben kritisiert, dass sich der Tourismus durchgesetzt hat. Der Tourismus hat sich, bitte, nicht durchgesetzt! Aber wenn Sie argumentieren, dann bitte ich Sie sehr höflich, auch fair zu argumentieren.

Die Verbrauchsgüterrichtlinie hätte keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen mit sich gebracht. Wir sind in Österreich einen anderen Weg gegangen. Wir haben die Gewährleistung für alle Dienstleistungen und alle Verbrauchsgüterkäufe gleich angesetzt. Wenn Sie jetzt kritisieren und deswegen dagegen sind, weil wir wesentlich weiter gegangen sind, als die EU-Richtlinie es von uns verlangt hätte, wenn Sie deswegen heute hier dagegen stimmen, dann muss ich Ihnen schon sagen: Dieses Argument zieht tatsächlich nicht!

Frau Kollegin Moser! Eines möchte ich Ihnen noch ins Stammbuch schreiben. Sie haben hier gesagt, die Koalition möchte ein Gesetz evaluieren. Bitte schön, das ist ja wohl das Mindeste, dass ich mir überlege, ob das Gesetz auch wirklich das zum Ausdruck bringt und bewirkt, was der Wille des Gesetzgebers ist! Wir bekennen uns daher zu dieser Evaluierung.

Wir bekennen uns auch dazu, auf die Wünsche und die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Betroffenen einzugehen. Das ist Justizpolitik dieser Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden sich sehr schwer damit tun, zu begründen, warum Sie dagegen sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: 3 Minuten! – Präsident Dr. Fischer: Und 15 Sekunden! – Abg. Dr. Khol: Das zählst du nur bei unseren Rednern! Pilz darf immer 20 Sekunden ...!)

21.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Er hat das Wort.

21.21

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden, wird heute im Interesse von Unternehmen und Gesellschaften dem technischen Fortschritt Rechnung getragen. Hunderttausend im Firmenbuch eingetragene Rechtsträger müssen seit dem EU-Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz von 1996 alljährlich ihren Jahresabschluss dem Firmenbuch offen legen. Wenn man bedenkt, dass vor dem EU-Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz nur etwa 2 600 Gesellschaften dazu verpflichtet waren, so sieht man, dass sich die Anzahl der offenlegungspflichtigen Unternehmen um fast das 40fache erhöht hat.

Deshalb ist es ein echtes wirtschaftliches und gesellschaftliches Bedürfnis, zu ermöglichen, dass die Daten auf dem elektronischen Weg dem Gericht übermittelt werden. Der elektronische Rechtsverkehr ist ein Gebot der Zeit, bei ihm liegt die Zukunft, und wir sollten uns schrittweise immer mehr darauf einstellen, dass dieser Weg die Normalität bedeutet. Das liegt sowohl im Interesse der Firmen als auch im Interesse der Justiz. Wer sich gegen diese Entwicklung quer legen will, dem wird auf Dauer kein wirtschaftlicher Erfolg beschieden sein und der wird als Nachzügler unnötige Kosten zu tragen haben.

In der Vorlage wurde aber auch klargestellt, dass die elektronische Einbringung von Jahresabschlüssen unter dem Vorbehalt des jeweils technisch Machbaren steht. Ziel muss es sein, möglichst rasch einen Vollausbau der elektronischen Übermittlung zu erreichen. Ich sehe aber ein, dass Zwischenschritte notwendig sind; diese sollten jedoch nicht in zu großen Zeitabständen gesetzt werden.

Ich möchte in Erinnerung bringen, dass die Offenlegung von Unternehmensdaten kein Selbstzweck ist, sondern der Information von Gläubigern der jeweiligen Kapitalgesellschaft oder auch von potentiellen Geschäftspartnern dient. Es ist deshalb notwendig, dass in diesem Zusammenhang alles möglichst transparent abläuft und gut funktioniert.


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