Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 14

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mevoraussetzung für eine AHS ohnehin nicht, wofür brauchen wir jetzt da diese Integrationsmaßnahmen?

Dass es nach wie vor Barrieren für Körperbehinderte in den höheren Schulen gibt, ist evident. Solange nicht gesetzlich festgelegt wird, dass Integration in allen Schulbereichen möglich sein muss, wird es in dieser Hinsicht keine Verbesserungen geben. Das wäre jedenfalls eine Strukturmaßnahme, die auch – und dessen können Sie sich sicher sein – von der überwiegenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung getragen wird. Wenn die Menschen wüssten, was es da für Barrieren gibt, gäbe es einen ordentlichen Aufschrei. Aber vielfach ist man sich dessen gar nicht bewusst. Es ist für die Leute unvorstellbar, dass jemand, der blind ist, einfach keine AHS besuchen kann. Das ist in Österreich aber leider sehr oft der Fall. Dies wären wirklich Ansatzpunkte, um diesbezüglich weiterzukommen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Letzter Punkt, im Ausschuss anstehend: Mitsprache, Schuldemokratie. Auch hier Strukturreformen. Wo haben wir die Möglichkeit, wirklich gemeinschaftlich zu bestimmen, wie in Österreich Schule passiert? – Außer den Vertagungsanträgen der Regierungsparteien finde ich hier sehr wenig von Strukturreform. Hier gibt es massiven Handlungsbedarf.

Frau Bundesministerin! Mein Abschluss ist ein trauriger, aber ich kann es nicht anders sagen: Die Bildungspolitik hat unter dieser Bundesregierung abgedankt! Und leider hat auch Ihre Person – über Ihre Vorhaben konnte man ja inhaltlich durchaus diskutieren – als eine starke Persönlichkeit in der Regierung völlig an Gewicht verloren, und das ist für die Bildungspolitik in diesem Land sehr schade. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.04

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die zehnte oder elfte Bildungsdebatte, aber nach wie vor – ich habe sehr darauf gewartet – keine Vorschläge von Antoni, keine Vorschläge von Brosz, das war auch nicht zu erwarten. (Abg. Brosz: Haben Sie nicht zugehört? – Abg. Öllinger: Haben Sie nicht aufgepasst?)

Dem Kollegen Brosz sei Folgendes ausgerichtet: Es hat bereits Unterrichtsminister Moritz – das war 1985, da hast du noch weniger Ahnung von Schulpolitik gehabt als heute – eine Arbeitsgruppe unter dem damaligen Ministerialrat Burger – dabei waren Chisté und Pfaffenwimmer, wenn ich mich recht erinnere, und unter der wissenschaftlichen Begleitung von Posch und Altrichter – eingerichtet, und zwar zur Auflösung der Stundentafel, um endlich Projektunterricht durchzusetzen. (Abg. Brosz: Und was ist passiert?) Alle Nachfolger von Moritz waren durchaus sozialdemokratische Minister, haben aber nichts, aber auch gar nichts aus den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe gemacht. (Abg. Brosz: Gehrer zum Beispiel!)  – Bitte? (Abg. Brosz: Gehrer sozialdemokratisch?)  – Gehrer war bereits gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, die ihr durch die sozialistische Verschwendungspolitik aufs Auge gedrückt worden waren. (Abg. Schasching: Ah, das ist aber jetzt ein weiter Spagat!)

Trotzdem schafft es Gehrer, mit einem neuen Regierungspartner umfassende Reformen durchzusetzen, sowohl im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen als auch im Pflichtschulbereich. Gerade das Landeslehrer-Dienstrecht, das wir vorige Woche beschlossen haben, ist ein wegweisendes Modell, wie auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Verwaltungsreformkommission zeigen. Diese kommt genau zu dem Schluss, bezüglich dessen dieses neue Landeslehrer-Dienstrecht der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. Sie erachtet nämlich eine klare Scheidung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Rahmen einer Verfassungsreform als notwendig und berichtet, dass die Kommission die öffentlichen Schulen in Hinkunft als Leistungserbringer ansehe.

Ich komme zu dem Punkt, der beweist, warum das so wichtig ist, was schon beschlossen wurde: Die Schule soll in Hinkunft unter der Leitung eines qualifizierten Vorstandes sein, der auf Zeit bestellt wird und aus ein oder zwei Personen besteht. (Abg. Dr. Lichtenberger: Was ist der


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