Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 33

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Da ist noch ein interessanter Aspekt. Bisher hat nämlich Österreich immer die anteiligen Studienkosten von Studierenden aus Entwicklungsländern als Entwicklungshilfe gemeldet und macht das auch weiterhin. Das haben die OECD und auch wir schon vor Jahren kritisiert, aber es ist immer noch so; es hat sich etwas gebessert, aber grundsätzlich ist das immer noch so. Jetzt halten Sie sich aber nicht an die Richtlinien der OECD!

Frau Ministerin! Das ist – würde ich jetzt einmal sagen – von Seiten der Bundesregierung mit doppelter Zunge gesprochen (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Muttonen ), und das können wir nicht akzeptieren! Das bedeutet, dass junge Menschen, die in ihrem eigenen Land nicht an die Universitäten gehen können, die ihre Familien mühsam davon überzeugt haben – und Sie wissen genauso gut wie ich, dass das gerade bei den jungen Frauen noch viel schwieriger ist als bei den Männern –, ins Ausland, nach Österreich, zu gehen, um dort zu studieren, um eine gute Ausbildung zu bekommen, um dann wieder in ihre Heimat zurückzugehen und etwas zur weiteren Entwicklung dieses Landes beizutragen, auf Grund dieser derzeit Noch-nicht-Verordnung, auf Grund der fraglichen Rückerstattung und der Nicht-Befreiung von einzelnen wenigen Ländern verunsichert sind.

Frau Ministerin! Ich wünsche mir sehr, dass Sie bereit sind, diese Situation noch zu verändern, und ich bringe daher folgenden Antrag ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Lunacek Freundinnen und Freunde betreffend Befreiung Studierender aus Entwicklungsländern von Studiengebühren

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, mittels Ausnahmeverordnung die Befreiung Studierender aus Entwicklungsländern von der Zahlung von Studiengebühren sicherzustellen.

*****

(Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Muttonen. )

18.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

Ich trage noch nach: Der Entschließungsantrag, der soeben von der Vorrednerin eingebracht worden ist, nämlich der Entschließungsantrag der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Bitte, Herr Abgeordneter Kurzmann.

18.24

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Die Ansätze des Kulturbudgets sind in diesem Jahr ebenso wie andere Haushaltsstellen auch von Sachzwängen geprägt. Es gilt nun einmal, den Staatshaushalt nachhaltig zu sanieren. Für mich und meine Fraktion gibt es aber keinen Zweifel darüber, dass für die Kultur im nächsten Jahr wieder vermehrt Geld eingesetzt werden muss, damit Österreich seinen guten Ruf in Europa und in der Welt nicht gefährdet.

Ich möchte aber auch auf falsche Aussagen mancher Oppositionsredner zu sprechen kommen, die behauptet haben, viele Kulturschaffende würden Österreich den Rücken kehren oder gar auswandern.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite