Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich würde Sie ersuchen, Herr Bundesminister, dass Sie zu einer Form der Diskussion über Justizfragen zurückkehren, die Sachthemen gerecht wird. (Abg. Haigermoser: "Euroteam"!)

Sie haben im Rahmen der Diskussion über die Gerichtsorganisationsgesetz-Novelle mitgeteilt, dass Sie 19 Richter allein im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Wien einsparen wollen. Auf der einen Seite hören wir, Sie wollen den Zugang zum Recht verbessern, auf der anderen Seite hören wir, Sie wollen alle Bezirksgerichte zusperren, Sie wollen die Zahl der Richter einschränken. (Abg. Haigermoser: Alle Bezirksgerichte?) 19 Richter weniger beim Oberlandesgericht – das kann nicht ernsthaft funktionieren! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass alle Bezirksgerichte zugesperrt werden?) In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch eine ZPO-Novelle in Ausarbeitung ist, die eine Reihe von Maßnahmen beinhaltet, die ein Zurückgehen auf den Stand vor den sechziger Jahren bedeuten würden.

Sie haben zum Beispiel vor, dass das Mahnverfahren – das ist die Zustellung einer Klage, bei der die erste Verhandlung nicht mehr vor dem Richter stattfindet, sondern der Zahlungsbefehl erhält Rechtskraft, wenn er nicht bekämpft wird – auf alle geldwerten Leistungen ausgedehnt wird. Das heißt, es kann durchaus dazu kommen, dass man bei einer Forderung von 1 Million Schilling, 10 Millionen, ja 100 Millionen einen Zahlungsbefehl zugeschickt bekommt. Wir alle wissen, was üblicherweise mit Dokumenten, die mit der Post kommen, die noch dazu so gestaltet sind, wie es bei Zahlungsbefehlen typischerweise der Fall ist – sie sind nämlich in kleiner Schrift gehalten und haben kaum Auffälligkeitswert –, passiert: Sie werden nämlich nicht gelesen. Die weitere Konsequenz ist, dass Sie, wenn das – Kollege Krüger, ich hoffe, dass du das bestätigen kannst – rechtskräftig wird, keine Möglichkeit mehr haben, das zu bekämpfen.

Wir haben aus Gründen des Konsumentenschutzes in der Vergangenheit nicht zu Unrecht gesagt, der Bürger muss bei Zahlungsbefehlen, die ihm zugehen – dieser setzt sie teilweise gleich mit einer Strafverfügung nach der Straßenverkehrsordnung –, eine Möglichkeit haben, dagegen anzukämpfen, und zwar dann, wenn etwas passiert, was jedem von uns passieren kann, nämlich dass sich in der Post ein Zahlungsbefehl befindet, den er nicht als solchen erkennt, die Frist verabsäumt und dann noch irgendetwas tun will. Dafür gab es bis jetzt den Widerspruch, dieser soll jedoch jetzt auch gestrichen werden! (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. )  – Nein, Zahlungsbefehl. (Abg. Dr. Krüger: ... Zahlungsbefehle!)  – Ja, das ist der nächste Punkt. (Abg. Dr. Fekter: ... kennt sich schon wieder einmal nicht aus!)

Der Zahlungsbefehl in diesem Bereich ist daher eine Maßnahme, die nicht akzeptabel ist. Dies ist eine kosumentenschutzfeindliche Maßnahme, Herr Bundesminister, und ich fordere Sie daher auf, das zu verhindern.

Der nächste Punkt ist: Der Widerspruch soll gestrichen werden. – Wenn ein Versäumnisurteil gefällt wird, besteht jetzt die Möglichkeit, durch einen Widerspruch eine Sanierung durchzuführen. Das soll aber jetzt auch gestrichen werden. Sie wollen also in der ersten Verhandlungstagsatzung eine Eventualmaxime einführen, und zwar unter dem Stichwort "Verfahrensbeschleunigung". Das bedeutet, dass man all das, was man in einem Verfahren vorbringen will, und zwar sowohl das sachliche Vorbringen als auch die Beweismittel, gleich zu Beginn vorbringen soll, weil es danach nicht mehr möglich ist: Eventualmaxime! (Abg. Neudeck: Gute Idee! Super!) Das kennen wir aus der Vergangenheit, und wir wissen natürlich auch, dass das nicht möglich ist und dazu führen wird, dass man in der ersten Verhandlung alles nur denkbar Mögliche vorbringt, 50, 60, 70, 80 Zeugen, damit man abgesichert ist. Das war in der Vergangenheit so und wurde aus ebendiesen Gründen, weil es nämlich dazu führt, dass das Verfahren verzögert wird, abgeschafft.

Herr Bundesminister! Lesen Sie in den Materialien die Gründe nach, warum diese Maßnahmen seinerzeit abgeschafft worden sind! Ich frage Sie: Warum kommen diese jetzt plötzlich wieder?

Meines Erachtens ist dies völlig unverständlich, und ich darf Sie auffordern, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen in der geplanten Form nicht kommen, sondern dass die Fortschritte in der Zivilprozessordnung für die Konsumenten, für jene, die sich nicht tagtäglich mit Justizfragen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite