Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 76

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Ich glaube aber auch – und da dürften wir uns unterscheiden –, dass wir im ordnungspolitischen Bereich, im Bereich der ordnungspolitischen Maßnahmen eine Grenze der Belastbarkeit der Normunterworfenen, aber auch eine Grenze der Belastbarkeit des eigenen Apparates in der öffentlichen Verwaltung erreicht haben. Wir diskutieren ja gerade im Augenblick die Belastung, auch die Kostenbelastung für unser öffentliches Budget durch Ordnungspolitik, Überregulierungen, Parallelitäten, Doppelgleisigkeiten und so weiter in der Verwaltung.

Das ist eine Diskussion, die man nicht leichtfertig führen darf, keine Frage. Aber diese Diskussion ist zu führen! Gott sei Dank stecken wir jetzt – endlich! – so tief in dieser Diskussion, wie das noch nie zuvor der Fall war. Endlich gibt es eine, und zwar ernsthafte, Auseinandersetzung darüber, wie viel der Staat quasi an sich reißen, wie viel an Aufgaben der Staat übernehmen soll beziehungsweise umgekehrt: wie viel wir dem einzelnen Bürger, wie viel wir Gruppierungen von Bürgern überantworten sollen – beziehungsweise ob wir ihnen nicht zu viel aus der Hand genommen haben.

Diese Diskussion läuft im Augenblick – Gott sei Dank! –, und sie läuft auch im umweltpolitischen Bereich. Und ich meine, wir nähern uns da im Umweltbereich einem durchaus vernünftigen "Mix", einem integrierten Ansatz von Umweltpolitik, nämlich einerseits aus ordnungspolitischen Maßnahmen, andererseits aus förderungspolitischen Anreizen, um sozusagen richtiges Verhalten zu initiieren. Drittens sind da auch anzuführen die freiwilligen Instrumente – Stichwort "EMAS-Zertifizierung von Betrieben", also freiwilliges Aufnehmen eines Umweltmanagements in das Managementsystem eines Unternehmens.

Im Zusammenwirken all dieser Maßnahmen können wir zu einem integrierten Ansatz kommen, der es uns sukzessive ermöglichen wird, die richtigen Schritte zu setzen: im ordnungspolitischen Bereich etwa, dort, wo wir vielleicht überzogen haben, wo entweder die Normunterworfenen darunter leiden oder auch die öffentliche Verwaltung, weil ja jede ordnungspolitische Maßnahme auch kontrolliert und überwacht werden muss. Ich nehme einmal an, dass die Kritik der Opposition auch darauf abgezielt hat, nur: Es kann doch, bitte, bei Budgets für Umweltpolitik, für Umweltschutz nicht das oberste Ziel sein, dieses Budget im internen Bereich der Verwaltung sozusagen zu verbraten, sondern dieses Budget ist, bitte, schon dafür zu verwenden, Anreize zu ökologischem Verhalten zu schaffen, und ebenso dafür, Maßnahmen zu setzen, die direkt greifen – nicht aber lediglich für Kontrolle und Verwaltung von Umweltschutz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn Ihre Kritik, Frau Kollegin Sima, dort angesetzt hat, dann freue ich mich darüber. Dass es zu einer Umschichtung in diese Richtung gekommen ist – neben der Aufstockung des Budgets –, freut mich in doppelter Hinsicht: eben die Aufstockung des Budgets und die richtige Allokation der Budgetmittel, nämlich für umweltpolitische Maßnahmen – nicht aber nur für Kontrolle und Verwaltung.

Herr Bundesminister! Ich meine, wir von der Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ sind mit diesem integrierten umweltpolitischen Ansatz auf dem richtigen Wege – und wir sollten daher auf diesem Wege auch bleiben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Sima zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.53

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kopf hat in seinem Redebeitrag gesagt, ich hätte mir das Umweltbudget erst nach der Ausschusssitzung angesehen. – Das ist nicht richtig!

Selbstverständlich habe ich mir das Budget, und zwar ausführlich, bereits vor der Ausschusssitzung angesehen. (Abg. Kopf: Sie haben höchstens das Blattl umgedreht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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