Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 96

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Kollege Ofner wird noch zu diesem Thema sprechen, und auch aus dieser Richtung habe ich eigentlich positive Signale gehört. Und die Frau Vizekanzlerin höchstpersönlich ist ja Mitglied des Rechtskomitees LAMBDA, das sich die Abschaffung des § 209 StGB zur Aufgabe gesetzt hat. – Also ich denke, wenn die Frau Vizekanzlerin dafür ist und auch der jetzige Bundeskanzler, Herr Dr. Schüssel, bei den Verhandlungen in Amsterdam an der Formulierung des Artikels 13 des Amsterdamer Vertrages mitgewirkt hat, kann es nur mehr eine Frage der Zeit sein, dass sich hier etwas ändert.

Man sagt zwar immer, gut Ding braucht Weile, aber in diesem Fall dauert es eindeutig schon zu lange. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Der Unterausschuss tritt nie zusammen. Er wurde im Mai, glaube ich, eingerichtet, im Herbst konstituiert – und sonst: Stillschweigen. Aber andererseits denke ich mir, es ist ja eigentlich alles ausdiskutiert. Die Experten haben sich geäußert. Es ist eindeutig: Dieser § 209 ist nicht zeitgemäß. Wir sollten daher möglichst schnell zu einer Lösung kommen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Er hat das Wort.

15.16

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zu diesem Thema hier im Haus vor etlichen Jahren schon eine Abstimmung, die danebengegangen ist, erlebt. Die hat in zwei Raten stattgefunden. Zunächst ist es um die gänzliche Aufhebung der so genannten Schutzaltersgrenze gegangen. Ich habe damals ein etwas abgesetztes Stimmverhalten zu meiner Umgebung an den Tag gelegt – der eine oder andere wird sich noch daran erinnern –, ich bin also nicht geschreckt auf diesem Sektor. Es hat dann einen zweiten Aufguss mit 16 Jahren gegeben. Da waren viele dagegen, die das später bereut haben, denn die Repräsentanten der entsprechenden Organisationen haben erklärt: Hätten wir nur das bekommen, dann wäre es uns besser gegangen, als es uns jetzt geht!

Das Präludium in dieser Richtung hat seinen Sinn. Ich habe den Eindruck, dass wir, nämlich Österreich, auf verschiedenen Ebenen unter zunehmendem Druck aus dem Ausland stehen. Es fällt einem auch tatsächlich schwer, zur Verteidigung der Bestimmung des § 209 StGB zu argumentieren.

Aber ich bin ein Optimist auf diesem Sektor, und ich kann mich erinnern, dass ich irgendwann vor einem Jahrzehnt bei einer "HOSI"-Veranstaltung im Auditorium Maximum des Neuen Institutsgebäudes erklärt habe: Verlassen Sie sich darauf, heuer wird die Bestimmung noch weg sein! – Sie ist noch immer da. Dieser mein Ausspruch ist dann bei der nächsten "HOSI"-Veranstaltung plakatiert worden. Ich war eben ein Optimist, ich konnte nichts dafür.

Aber ich bin wirklich der Überzeugung, dass sich – vielleicht nicht mehr in dieser Legislaturperiode, aber wenn nicht, dann Anfang der nächsten, denn nach Wahlen macht man so etwas immer leichter als vor Wahlen – etwas bewegen wird. Ich glaube, dass die, die hier etwas verteidigen, was man kaum mehr verteidigen kann, der Zahl nach im Abnehmen begriffen sind und dass diejenigen, die der Ansicht sind, es muss sich da etwas rühren, die Mehrzahl darstellen oder bald darstellen werden.

Ich warne aber davor, dass die Betroffenen glauben, dass in einem Aufwaschen sozusagen auch die zivil- und sonstigen rechtlichen Umstände in ihrem Sinne gelöst werden könnten. Wenn auch ein guter Teil der Bevölkerung und viele Abgeordnete der Ansicht sein mögen – und nach meiner Meinung auch sind –, dass der 209er nicht mehr zu halten ist, dann halte ich doch dafür, dass es hieße, an der weitaus überwiegenden Zahl der Normadressaten vorbeizubeschließen, wenn man alles, was man sich wünscht, etwa auf dem Sektor des Adoptionsrechts, des Wohnrechts, des Sozialrechts, des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts – mir ist nicht alles eingefallen, aber es ist noch anderes mehr –, gleich mit erledigt. Da ist der Widerstand zweifellos


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