maßungen anstellen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die in meinem Haus mit Leihverträgen beziehungsweise mit Überlassungsverträgen tätig sind. Ich darf Sie und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Klubs bitten, in der Öffentlichkeit bei den Tatsachen zu bleiben und nur jene Positionen zu behaupten, die tatsächlich bekleidet werden. Der Amtskalender und entsprechende Nachfragen in meinem Ministerium stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sich über den korrekten Stand der Dinge zu informieren.
Ich glaube, wir sollten im Rahmen dieser Diskussion nicht übersehen – Sie haben gesagt, dass Sie durchaus Verständnis haben, dass ich persönliche Betroffenheit formuliert habe; das ist tatsächlich so –, wir sollten nicht vergessen, dass es sich bei jenen Damen und Herren, die jetzt ohne ihr Zutun in die Diskussion, in die Debatte mit eingebracht worden sind, auch um Menschen handelt, die ein Recht darauf haben, auf Grund ihrer Tätigkeiten, ihrer Leistungen und ihres Arbeitsumfanges bewertet zu werden, und daher nicht als Unterpfand in einer parteipolitischen Diskussion verwendet werden sollen.
Wenn Sie mich auf Grund meiner Verantwortung, meiner politischen Position, die ich als Minister habe, in die Diskussion einbringen, so habe ich das zur Kenntnis zu nehmen, weil das mit meiner Funktion als Leiter eines monokratischen Amtes, einer monokratischen Behörde eo ipso zusammenhängt. Das ist so, aber ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros, egal welcher politischen Gesinnung sie sind, aus dieser Debatte auszuschließen, denn ich glaube, sie haben es sich nicht verdient, hier als Prügelknabe für jemanden zu dienen, so nach dem alten Motto: Man schlägt den Sack und meint den Esel!
Wir sollten auch die Zahlen, die im Zusammenhang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem und im Büro des Staatssekretärs angeführt worden sind, etwas relativieren. Sie wissen, dass sich auf Grund der Zusammenlegung einzelner Ministerien nunmehr Abteilungen von insgesamt drei Ministerien in meinem Ministerium wiederfinden. Wenn man die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser drei Ministerien in der Vergangenheit, in der letzten Legislaturperiode, auf Grund des Amtskalenders mit der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die heute für diese Bereiche zuständig sind, vergleicht, so sieht man, dass wir in meinem Ministerium derzeit 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, samt Presseabteilung, und dass die alten Ministerien, mit den gleichen Aufgaben betraut, 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehabt haben. – Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, dass man in der Diskussion auch das einmal berücksichtigen sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zu den Rechtsproblematiken mit den Überlassungsverträgen hat ja der Rechnungshof in einem Rechnungshofbericht Stellung genommen. Es erübrigt sich daher aus meiner Sicht eine weitere Interpretation des Rechnungshofberichtes. Sie und Ihre Fraktion haben immer die Position eingenommen, die Sie heute einnehmen, meine Fraktion und andere Fraktionen im Hohen Haus haben bezüglich Überlassungsverträge eine andere Position eingenommen und daher auch in der Vergangenheit und in der Gegenwart so gehandelt, wie es der Rechnungshof als rechtskonform, aber aus Sparsamkeitsgründen als überdenkenswert betrachtet hat.
Ich darf Sie weiters darauf aufmerksam machen, sehr verehrte Frau Kollegin Petrovic, dass ich mir selbstverständlich über die Mehrbeschäftigung von Männern im Zusammenhang mit Kindererziehung und Erziehungsarbeit innerhalb der Familien den Kopf zerbrochen habe. Ich glaube, sehr geehrte Frau Kollegin Petrovic, dass die Aussage über die 200 000 S, die Sie betreffend die Zahlung an meine ehemalige Büroleiterin getätigt haben, auch relativiert werden sollte. Sie wissen, dass sich diese Zahlung aus mehreren Teilen zusammensetzt, nämlich aus einem Grundgehalt und aus Überstundenzahlungen über mehrere Monate. Ich glaube daher, dass diese Zahl im Detail durchaus anders zu betrachten wäre als im Gesamten. Ich habe schon gestern betont und betone das auch hier, dass ich mit der Arbeitsleistung meiner Mitarbeiterin, mit den von ihr erbrachten Leistungen bis zum Bekanntwerden der anderen Tatsachen durchaus zufrieden gewesen bin. Unabhängig davon, ob sie jetzt Akademikerin ist oder ob sie ihr Studium nur zu etwa zwei Drittel absolviert hat – ihre Leistungen waren entsprechend! Es macht für mich keinen Unterschied, ob jemand Akademiker ist oder nicht Akademiker ist, entscheidend ist, welche Leistung er erbringt und ob die Leistung seiner Position entspricht; dann wird auch die Bezahlung entsprechend sein.