Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 105

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Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Antrag, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 387/A der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis 9. Mai 2001 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Verhandlungen über das Budget wieder auf.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

15.32

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, Sie sind falsch informiert. Sie haben soeben behauptet, dass diese Behinderten-Milliarde eine einmalige Maßnahme wäre. Darf ich Sie darüber aufklären (Abg. Öllinger spricht mit anderen Abgeordneten der Grünen)  – aber er hört nicht zu, die Wahrheit will er ja nicht wissen (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Öllinger –: Hören Sie einmal zu ...!)  –, dass diese Behinderten-Milliarde eine ständige Einrichtung sein wird! Sie ist eine Strukturmaßnahme, die der ständigen Sicherung von Behindertenarbeitsplätzen dient. Sie haben hier vor kurzem etwas anderes behauptet. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ: Sie wissen nicht, was Sie sagen!)

Nun aber noch einmal zurück zur Familienpolitik. – Sozialpolitik und Familienpolitik sollen Generationenpolitik sein. Dazu bekennen wir uns, und ich meine, dazu bekennt sich auch die ÖVP. Vor allem soll Familienpolitik nicht Tagespolitik sein. Wenn Familienpolitik Anspruch auf Rationalität erhebt, dann sollte sie sich ein möglichst klares Bild von und über Familien sowie über die Probleme von Familien machen.

Wir Freiheitliche haben das schon vor vielen Jahren getan und sind auf das Modell des Kinderbetreuungsschecks gekommen, und zwar als eine Maßnahme, die auch der Motivation zur Elternschaft dient, wobei diese Motivation nicht mit der Geburt der Kinder zu enden hat, denn eines ist sicher: Kinder braucht das Land, und Kinder sollten nicht, wie Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat, nur "irgendwo untergebracht" werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir bekennen uns immer noch dazu – und wir werden uns immer dazu bekennen –, dass die beste Betreuung für Kinder immer noch in der Familie stattfindet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Kinderbetreuungsscheck soll aber auch insgesamt die Handlungsspielräume von Familien absichern und erweitern, und er soll flexibler als bisher auf familienspezifische Ausrichtung eingehen. Er soll natürlich nicht nur als Einzelmaßnahme gesehen, sondern in ein Maßnahmenbündel eingebettet werden.

Es sind heute gerade von dieser Stelle aus wieder eine Menge Falschmeldungen, Unwahrheiten – wie von Kollegin Wurm; darauf möchte ich gar nicht eingehen – und Halbwahrheiten erzählt worden oder einfach Vermutungen im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld als Tatsachen hingestellt worden. (Abg. Mag. Wurm: Was denn? Wo haben Sie Unwahrheit gesehen? Wo denn?) Frau Kollegin Wurm, das war katastrophal, was Sie hier erzählt haben! (Abg. Mag. Wurm: Wo denn?) Darauf gehe ich gar nicht ein. (Abg. Mag. Wurm: Sie können keine Argumentation führen, weil Sie keine Argumentationsgründe haben! Das ist das Problem!)

Ich möchte auf eines hinweisen: Es steht einfach fest, dass das Kinderbetreuungsgeld als Weiterentwicklung des Karenzgeldes das Karenzgeld sicherlich in drei ganz wichtigen Punkten übertrifft. Diese sind: Es wird kein Erwerbsverbot wie bisher geben, das Kinderbetreuungsgeld kommt allen Müttern und Vätern zugute, und es verlängert die Spanne der Wahlfreiheit, ob man


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