Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 63

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österreichischen Rechtsordnung verboten sind. Das bezieht sich vor allem auf ABC-Waffen, aber auch auf Anti-Personen-Minen und blind machende Laserwaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar auch richtig, dass das Gesetz die Möglichkeit schafft, NATO-Einsätze zum Beispiel durch Gewährung von Transit- und Überflugerlaubnis zu unterstützen, dies aber nur innerhalb der engen Grenzen des Gesetzes, das heißt: entweder bei Aktionen im Rahmen eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrates, eines EU-Beschlusses oder eines OSZE-Beschlusses sowie dann, wenn eine sonstige Friedensoperation durchgeführt wird – aber auch dies gemäß § 2 Ziffer 4 des Truppenaufenthaltsgesetzes entsprechend den Grundsätzen der Vereinten Nationen. Ich glaube, es ist wichtig, das einmal festzuhalten! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte weiters noch ganz kurz auf einige Debattenbeiträge eingehen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Alle europäischen Staaten haben erkannt, dass Sicherheit nur mehr im Verbund gezahlt und gewährleistet werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Das wissen Sie auch! Nicht zuletzt deswegen haben eben die 15 EU-Mitgliedsstaaten beschlossen, für ein EU-Krisenmanagement Truppen zur Verfügung zu stellen und auch an einer Harmonisierung der Ausrüstung und Ausbildung zu arbeiten.

Außerdem, Herr Abgeordneter Pilz, möchte ich hier Folgendes klarstellen: In der NATO werden Entscheidungen im Allgemeinen und insbesondere betreffend militärische Einsätze – und das wissen Sie sehr gut, nur sagen Sie es hier nicht – im Konsens getroffen! (Abg. Dr. Pilz: Das ist doch völlig falsch!) Das ist sehr wichtig! (Abg. Dr. Lichtenberger: Völlig falsch!)  – Na selbstverständlich!

Das heißt (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen)  – hören Sie bitte zu! –, selbst wenn solche Einsätze politisch mitgetragen werden, besteht keine Verpflichtung, sich militärisch daran zu beteiligen. Der Kosovo-Einsatz ist hiefür ein klares Beispiel, denn es haben sich nur zwölf der 19 NATO-Mitglieder damals militärisch daran beteiligt. Ich darf Sie daran erinnern, dass zum Beispiel Griechenland als Nachbarland diese Entscheidung zwar sehr wohl mitgetragen, sich aber nicht militärisch beteiligt hat. (Abg. Dr. Pilz: Gibt es ein Vetorecht?) Ich glaube, auch das muss man den Österreichern einmal klar sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol  – in Richtung des Abg. Dr. Pilz –: Lernen Sie Geschichte! – Abg. Dr. Pilz: Gibt es ein Vetorecht?)

Ganz kurz zur Neutralität. Sie wissen, dass wir uns bereits mit dem UNO-Beitritt Österreichs im Dezember 1955 von dem Vorbild, das wir damals gewählt hatten, nämlich der Schweizer Neutralität, infolge unserer seither aktiven Neutralitätspolitik entfernt haben. Schon damals hat also die Adaptierung begonnen.

Zweiter Punkt: Während des Zweiten Golfkrieges Irak – Kuwait, 1990/91, hat sich in Österreich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass der Verpflichtung zur Durchführung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Vorrang vor den Neutralitätspflichten zukommt. (Abg. Dr. Niederwieser: Das war aber eine heiße Diskussion damals! Die habe ich selber miterlebt!) In der Folge wurden dann Überflugs- und Durchfuhrgenehmigungen auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates erteilt. Somit wurden auch das Bundesgesetz für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial sowie § 320 des Strafgesetzbuches, nämlich die Neutralitätsgefährdung, bereits damals novelliert.

Ich glaube, auch das muss man dazu sagen. Es wurde damit aber nicht nur sozusagen das Neutralitätsverständnis geändert, sondern auch die rechtlichen Parameter.

Dann kam, wie Sie ebenfalls wissen, die selbstverständlich einschneidendste Änderung der österreichischen Neutralität mit dem österreichischen EU-Beitritt am 1. Jänner 1995, als wir den Vertrag von Maastricht und damit auch dessen Bestimmungen über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik übernommen haben. Ich brauche Ihnen Artikel J.4 nicht vorzutragen, in dem die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, eröffnet wurde. (Abg. Dr. Niederwieser: Wenn wir


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