Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 62

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Sie haben nämlich in diesem Zusammenhang den Satz wiedergegeben, dass in Entsprechung des Vertrages von Amsterdam durch diese einmalige Maßnahme auch die Durchführung von Maßnahmen möglich werden soll, die nicht durch den Beschluss der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gewährleistet sind. (Abg. Kiss: Das ist aber jetzt frei von Ihnen interpretiert!)

Das, was wesentlich ist – und das ist die Doppelstrategie und auch die Unaufrichtigkeit –, haben Sie ausgelassen, nämlich den Klammerausdruck danach. Da steht nämlich ausdrücklich: "(Art. 51 der Satzungen der Vereinten Nationen)". (Abg. Steibl: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe.) Lesen Sie die Satzungen der Vereinten Nationen nach! Artikel 51 bezieht sich ausschließlich ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka! Ich darf im Lichte der letzten Diskussion in der Präsidiale ersuchen, die äußere Form einer tatsächlichen Berichtigung zu beachten: den zu berichtigenden Sachverhalt und den tatsächlichen Sachverhalt.

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (fortsetzend): Ich berichtige daher tatsächlich: Kollege Khol hat wie so oft unvollständig und daher falsch zitiert. Das ist in diesem Zusammenhang mehrfach festzustellen. Herr Kollege Khol, das ist unehrlich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Persönliche Erwiderung!)

10.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Da Herr Abgeordneter Khol im letzten Teil der tatsächlichen Berichtigung persönlich einbezogen wurde, hat er das Recht zu einer persönlichen Erwiderung.  – Bitte, auch hier wieder die Geschäftsordnung zu beachten.

10.58

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Ich zitiere noch einmal wörtlich, so, wie ich es vorher zitiert habe: "In Entsprechung des Vertrags von Amsterdam gilt dies auch für den Fall" – nämlich auch ohne Beschluss der Vereinten Nationen –, "daß eine solche Maßnahme nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen wird (Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen)." (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Ja eben, und das Letzte hast du ausgelassen!)

10.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Ministerin.

10.58

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Präsident! Lieber Kollege Strasser! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Worum geht es denn heute eigentlich? – Es geht heute um das neue Truppenaufenthaltsgesetz und um eine Novelle zum Kriegsmaterialgesetz. Und was soll die Novelle ermöglichen? – Sie soll es ermöglichen, dass sich Österreich mit der Staatengemeinschaft solidarisch erweist und militärische Aktionen, nicht nur der Vereinten Nationen, sondern auch der Europäischen Union und der OSZE unterstützen kann und dies auch dann tun kann, wenn solche Maßnahmen im Rahmen einer internationalen Organisation zur Abwendung einer humanitären Katastrophe oder zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen ergriffen werden.

Die Gestattung von Truppentransiten, Überflügen und Kriegsmaterialexporten ist, das gebe ich zu, eine sensible Angelegenheit. Die Regierungsvorlage enthält deshalb eine ganze Reihe von Kautelen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie eben die Bedachtnahme – und das ist sehr wichtig – auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die überwiegende Interessenlage Österreichs oder auch den Umstand, dass der Aufenthalt fremder Truppen in Österreich natürlich nur vorübergehend sein darf.

Ich begrüße auch die Klarstellung, die noch in der Diskussion im Innenausschuss des Nationalrates erfolgt ist, nämlich: Truppentransite und Kriegsmaterialexporte dürfen nur dann erfolgen, wenn keine Waffen mitgeführt werden, deren Entwicklung, Herstellung oder Einsatz nach der


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