Vielleicht wäre seine Vision die Übernahme eines europäischen Zentral- und Superstaates gewesen, die wir aber nachdrücklich ablehnen.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen für die Zukunft Europas weder die unausgegorenen verbalen Schnellschüsse eines Joschka Fischer, noch die flotten Sprüche eines Gerhard Schröder, der sich – und das wird sicher auch Herr Abgeordneter Schieder nicht bestreiten – in Nizza gegen die Franzosen wieder nicht durchsetzen konnte.
Unser Bild eines geeinten Europas ist das der Gründungsväter der Europäischen Union – eines Konrad Adenauer, eines Robert Schuman oder auch eines Charles de Gaulle –, ein Europa der Vaterländer und keine gleichgeschaltete Union der europäischen Staaten, womöglich in der Form eines zentralistischen Bundesstaates. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aus österreichischer Sicht kann man mit dem Ergebnis von Nizza durchaus zufrieden sein, denn die Bundesregierung hat die österreichischen Interessen, insbesondere die für Österreich sensiblen Bereiche wirkungsvoll verteidigt und auch das Verhandlungsmandat des Parlamentes durchgesetzt.
Die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen ist in jenen Bereichen erfolgt, wo das sinnvoll war; Mehrheitsentscheidungen wurden allerdings nicht zur Regel. In den sensiblen Bereichen der Einwanderungspolitik, der Asyl- und der Flüchtlingspolitik, aber auch der Wasserbewirtschaftung, der Raumordnung und der Bodennutzung ebenso wie in wesentlichen Verkehrsfragen blieb die Einstimmigkeit als Prinzip erhalten.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Sozialdemokratie und auch die Grünen für die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips in der Asylpolitik und die Grünen auch bei der Wasserbewirtschaftung waren.
Das Prinzip der Einstimmigkeit wird weiterhin aufrechterhalten bei Rechtsakten mit konstitutioneller Natur, aber auch bei Rechtsakten, die der nationalen Ratifizierung bedürfen. Die Wasserwirtschaft habe ich schon erwähnt: Österreich kann damit in diesem Bereich nicht mehr überstimmt werden; das ist jetzt klarer geregelt als im alten Vertrag von Amsterdam. Auch in den Bereichen der Bodennutzung, der Raumordnung, der Wahl der Energieträger, aber auch was die Grundsätze der Verkehrsordnung, also grundlegende Entscheidungen der Verkehrspolitik betrifft, gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Und, was für uns im grenznahen Bereich besonders wichtig ist, auch die Grundsätze der Asyl-, Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik unterliegen weiterhin der Einstimmigkeit.
Das heißt, die Bundesregierung hat in allen heiklen Fragen sicherstellen können, dass nicht über die Köpfe der Österreicherinnen und Österreicher hinweg entschieden werden kann. Die Abschaffung des Vetorechtes, die ja von manchen vertreten wurde, ist in Nizza nicht erfolgt.
Was die Stimmgewichtung betrifft, so ist festzuhalten, dass es lediglich eine maßvolle Aufwertung der großen Mitgliedstaaten als Ausgleich für den Verzicht auf einen zweiten Kommissar gegeben hat. Die Beschlüsse kommen mit einer Mindestzahl von 258 der insgesamt 345 Stimmen zustande. Was die Frage der Sperrminorität betrifft, so gibt es – und das ist auch sehr erfreulich – keine Sperrminderheit für drei große Mitgliedstaaten. Wenn alle Kandidaten beigetreten sein werden, dann steigt die Sperrminorität von 88 auf 91 Stimmen.
Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass eine qualifizierte Mehrheit immer die Mehrheit der Mitgliedstaaten umfasst. Weiters kann ein Mitglied des Rates bei der Beschlussfassung beantragen, dass festgestellt wird, ob diese qualifizierte Mehrheit mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union umfasst. Falls dies nicht erfüllt ist, dann kommt der betreffende Beschluss nicht zustande.
Von ganz grundlegender Bedeutung war für uns Österreicher aber auch die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit bei dem berühmten Artikel-7-Verfahren. Diesbezüglich sind die österreichischen Vorstellungen zur Gänze verwirklicht worden. Es kann, wie das einige Vorredner schon