Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 84

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diese Menschen, muss das auch weiterhin möglich sein, weil jahrelange Beziehungen und Vertrauensverhältnisse zu Ärzten aufgebaut wurden und es daher nicht verständlich ist, dass ab dem Tag der Pensionierung der Arzt jenseits des Inn nicht mehr konsultiert werden kann.

Zum freien Europa gehören auch gleiche Berufschancen. Gleiche Berufschancen sind auch im Europa der Regionen nach wie vor nicht gegeben. Es gibt noch immer verschiedene Berufsausbildungen, wie beispielsweise im Bereich der Masseure, bei denen es in Bayern beziehungsweise in Deutschland andere Voraussetzungen gibt als in Österreich. Daher müssen entsprechende Regelungen geschaffen werden, damit Europa von den Menschen angenommen wird.

Ein weiterer Punkt, der erst kürzlich hier im Hohen Haus von den Regierungsparteien beschlossen worden ist, betrifft das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, welches den Menschen wieder erschwert, ein gemeinsames Haus Europa nachzuvollziehen. Ein konkretes Beispiel dazu: Ein Österreicher, der zeit seines Lebens in Österreich gearbeitet hat und nach der Pensionierung zur Tochter nach Bayern gezogen ist, hat nun von den Bundesbahnen, bei denen er zeit seines Lebens gearbeitet hat, die Mitteilung bekommen, dass er zwar alle Voraussetzungen für das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz mitbringt, aber weil er keinen Wohnsitz in Österreich hat, kann er diese Entschädigung nicht bekommen. Auch das ist eine Aufgabe, die von der Bundesregierung, wenn ein gemeinsames Europa von den Menschen anerkannt werden soll, angegangen werden muss. Es geht nicht an, dass man, so wie dies jetzt beschlossen wurde, das Recht auf Entschädigung vom Wohnort abhängig macht.

Ein weiterer Bereich, der noch Themen aufwirft, die besonders sorgfältig behandelt werden müssen, betrifft die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit in den Grenzregionen. Die Sorgen um die Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe in den Grenzregionen sind zu berücksichtigen, und die Dienstleistungsfreiheit darf nicht so weit einseitig ausgelegt werden, dass – so ist es derzeit im österreichischen Kraftfahrrecht – ein deutscher Staatsbürger ohneweiters in Österreich eine Fahrschule eröffnen kann, dies einem Österreicher aber nicht möglich ist, wenn er nicht HTL-Maschinenbau, HTL-Elektrotechnik absolviert oder ein ähnliches Universitätsstudium abgeschlossen hat. Auch diesbezüglich ist die Regierung gefordert, für ein Europa der Regionen und für die Dienstleistungsfreiheit zu sorgen, sodass Inländer nicht diskriminiert werden.

Entscheidend ist – insbesondere da ist die Regierung gefordert –, dass auch gezielte arbeitsmarkt-, wirtschafts- und regionalpolitische Maßnahmen getroffen und sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Betriebe dabei unterstützt werden, Veränderungen im Gefolge der Öffnung der Märkte als Chancen zu nützen, das heißt also, dass diese Personen und Betriebe die Chancen auch nützen können sollen. Dies kann Österreich durch eine aktive, offensive und grenzüberschreitende Kooperation beeinflussen. Gleichzeitig können grenzübergreifende Kooperationen einen wesentlichen Input zur Belebung der österreichischen Grenzregionen leisten.

Was meine ich damit? – Ich meine damit die Informationstechnologie. Für eine grenzüberschreitende Informationstechnologie ist es wesentlich und wichtig, dass die Infrastruktur vorhanden ist; das heißt, dass mittels Breitbanddatenleitungen in die Regionen und von den Regionen und dann grenzüberschreitend gemeinsam mit europäischen Ländern oder auch Beitrittsländern kooperiert werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Es bedarf seitens der Bundesregierung folgender Maßnahmen, die besondere Bedeutung erlangen: eine bessere Ausbildung, eine ständig verbesserte Ausbildung für neue Beschäftigte, bessere Maßnahmen zur Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vor allem das Recht auf Weiterbildung, und das Verständnis der Wirtschaft für ältere Arbeitskräfte; wenn ich sage "ältere Arbeitskräfte", dann meine ich Arbeitskräfte ab fünfzig Jahren. Das ist nicht unbedingt vorhanden und muss daher forciert werden. Außerdem ist eine Intensivierung der Kontrolle der Einhaltung – das ist heute schon gesagt worden – der kollektivvertraglichen und arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen betreffend die Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, wobei auch die Betriebe in den Grenzräumen nicht behindert werden dürfen, wie es derzeit der Fall ist, insofern als in Bayern strengste Kontrollen im Bereich der Bauarbeiterent


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