Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 90

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3. Im Art. 6 Z 10 wird im § 17 Abs. 3a die Datumsangabe "30. Juli 2001" durch die Datumsangabe "30. Juni 2001" ersetzt.

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Die Begründung: Es handelt sich um formalrechtliche Korrekturen.

Ich möchte kurz auch auf das Gesetz betreffend Hilfeleistung im Ausland eingehen. Der Herr Verteidigungsminister hat immer wieder gesagt, dass sich das Bundesheer von einem Ausbildungsheer hin zu einem Einsatzheer verändert hat, und das ist ja auch mehr als deutlich im Betrieb des Bundesheeres festzustellen.

Wir haben rund 2 000 Mann im Assistenzeinsatz an der Grenze, und zwar ständig, 24 Stunden 365 Tage im Jahr. Wir haben 1 200 Mann im Ausland an, ich glaube, 14 unterschiedlichen Einsatzorten, darunter drei im Bataillonsverband. Das, was früher die Ausnahme war, ist heute der Normalfall.

In rechtlicher Hinsicht hinken wir den Erfordernissen noch nach, und der Herr Bundesminister versucht nun, die rechtlichen Lücken zu schließen. Die gegenwärtigen Vorlagen sind ein Teil dieser Arbeit.

Die wesentlichen Regelungen wurden bereits von den Kollegen Murauer und Gaál angesprochen, ich brauche daher nicht zu sehr auf sie einzugehen. Ein wichtiger Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Vereinheitlichung des Disziplinarrechts, die in dieser Form für die Auslandseinsätze notwendig geworden ist, weil es in der Vergangenheit häufig sehr schwierige rechtliche Situationen gegeben hat, die man dann mit einer Pseudolösung der Repatriierung, das heißt mit dem Heimschicken des Betroffenen gelöst hat, was auf Dauer nicht befriedigend ist.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Lanze für Auslandseinsätze und zugunsten dieser Soldaten grundsätzlich brechen. Ich habe vorhin bereits gesagt, dass der Auslandseinsatz immer mehr zum Normalfall für unser Bundesheer wird. Er ist in unser aller Interesse. Es ist in unserem Interesse, im Vorfeld Frieden zu erhalten oder wiederherzustellen, um die Auswirkungen auf Österreich zumindest einzudämmen. Diese Einsätze finden im Prinzip die Zustimmung aller Parteien, sogar jene der Grünen – wenn ich mich richtig erinnere, waren sie ja das letzte Mal auch gegen die Zurücknahme des Zypern-Einsatzes.

Das hört sich schön an, die Politiker aller Regierungen loben diese Einsätze immer wieder und lassen sich gerne an den Einsatzorten mit den Soldaten filmen. Anständigerweise sollten wir aber auch die Konsequenzen aus diesen Einsätzen ziehen. Wenn ständig etwa brigadestarke Kräfte im Ausland sind, und zwar in anspruchsvollen und immer anspruchsvoller und gefährlicher werdenden Einsätzen, dann kostet das auch etwas. Ein LKW, der zum Beispiel im Grenzeinsatz benützt wird oder vielleicht sogar auf schlechten Straßen in Bosnien, wie es der Fall war, pausenlos Transporte durchführt, Hunderte, wenn nicht Tausende Fahrten mit Material zum Wiederaufbau von Häusern, Schulen und so weiter durchführt, ist eben viel früher schrottreif als ein LKW, der in Österreich für die Ausbildung im Bundesheer benützt wird. Und wenn man vom Bundesheer zum Beispiel verlangt, dass es den Aufbau in Bosnien unterstützt, dann sollte man ihm anständigerweise auch die notwendigen Mittel dafür geben, meine Damen und Herren! – Das ist etwas, was wir wirklich berücksichtigen sollten.

Frühere Regierungen haben dem Bundesheer zusätzliche Aufträge erteilt, finanzielle Mittel dafür aber vorenthalten – das war nicht seriös. Minister Scheibner wird kritisiert, wenn er die Konsequenzen zieht und Schwergewichtsbildungen – das ist das einzige Mittel, das ihm derzeit ohne mehr Geld bleibt – vornimmt und zum Beispiel den nicht so wichtigen Zypern-Einsatz reduziert. Es ist unfair gegenüber dem Bundesheer, so zu argumentieren.

Zum Schluss: Unsere Soldaten, insbesondere jene im Ausland, die eine anspruchsvolle und oft gefährliche Aufgabe erfüllen und unserem Land dienen, haben ein Recht – ein Recht! – auf


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