Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 62

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Meine Damen und Herren von der SPÖ! Wir lassen uns hier nicht Zynismus vorwerfen. Das ist eine Unverschämtheit, die Sie an den Tag legen. (Abg. Silhavy: Wer war 1988 noch in der Regierung?) Das ist kein Zynismus, sondern eine praktikable, vernünftige und korrekte Lösung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nächster Punkt: Es wird uns immer wieder von Ihnen vorgeworfen, das Verfahren sei bürokratisch. Meine Damen und Herren! Wer hat dieses Verfahren, das wir hier anwenden, eingeführt? (Abg. Silhavy: Sie!)  – Es ist unter Minister Dallinger eingeführt worden, als der Nationalfonds für Menschen mit Behinderung geschaffen wurde. Dieses Verfahren im Nationalfonds wird auf Vorschlag von Minister Haupt nun vereinfacht, und zwar wesentlich vereinfacht. Der Fonds heißt jetzt "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen". Ein vernünftiges, einfacheres Verfahren greift nun Platz. (Abg. Haidlmayr: Ein Almosenverfahren!)

Meine Damen und Herren! Die Minister von der SPÖ haben in den neunziger Jahren eine Normverbrauchsabgabe vorgeschlagen, die rückvergütet wird. Auch eine Rückvergütung von Steuern, die Behinderte bezahlen müssen. Sie erfolgt über diesen Fonds, über dieses Bundesbehindertengesetz. Genau das machen wir hier. Wir bedienen uns eines Instrumentes, das sich seit mehr als zehn Jahren bewährt hat. Sie werden mir nicht vorhalten können, dass die Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe nicht funktioniert hätte, meine Damen und Herren von der SPÖ. Sie funktioniert! Genauso wird die Rückvergütung der Lohnsteuer funktionieren. Da ist eine Selbstbindung des Bundes eingebaut.

Ich verwahre mich gegen Vorhaltungen, der einzelne Beamte hätte nach freiem Ermessen oder nach Willkür zu entscheiden. Im Gegenteil: Die Selbstbindung, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vorgegeben ist, hat die gleiche Wirkung für den Betroffenen wie ein Bescheid, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Kostelka: Wie ist das mit dem Rechtsschutz?) Der Rechtsschutz ist durch die Aufsichtsbeschwerde gegeben. Sie wissen ganz genau, dass eine Aufsichtsbeschwerde an das Sozialministerium möglich ist. Wenn der Beamte des Bundessozialamtes falsch entscheidet, so wird im Rahmen der Aufsichtsbeschwerde dieser falschen Entscheidung entsprochen werden, Herr Klubobmann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kostelka: Sie leugnen 150 Jahre rechtsstaatliche ...!) – Die Aufsichtsbeschwerde ist das Instrument. (Abg. Dr. Kostelka: Kammerjustiz ist Ihr Ziel!)

Meine Damen und Herren! Sie kritisieren die Behindertenmilliarde. Was ist mit dieser Behindertenmilliarde, die wir am 1. Jänner 2001 eingeführt haben, geschaffen worden? – Es sind rund 1 200 persönliche Integrationshilfen bereits gewährt worden. 500 Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen sind gewährt worden. Über 500 Arbeitsplatzadaptierungen sind damit durchgeführt worden. 3 000 behinderten Menschen ist bereits unmittelbar geholfen worden.

Angesichts dessen bezeichnen Sie diese Behindertenmilliarde als Zynismus, meine Damen und Herren?! Das Gegenteil ist der Fall: Es ist eine ausgezeichnete Maßnahme. Ich verstehe, dass Sie auf diese Maßnahme, die diese Bundesregierung gesetzt hat, um den behinderten Menschen wirkungsvoll zu helfen, etwas neidisch sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Neidisch – ein kleiner Scherz!)

Aber ich sage Ihnen noch einmal: Wir sind stolz darauf, dass wir diese Maßnahme setzen konnten (Abg. Edler: Da brauchen Sie nicht stolz zu sein!), und wir freuen uns darüber, dass wir auf diese Art und Weise – ja, ich freue mich! – den behinderten Menschen helfen können. (Abg. Edler: Schämen Sie sich! – Abg. Silhavy: Das ist Zynismus! Das, was Sie sagen, ist Zynismus!) Ich freue mich darüber, dass auf diese Weise den behinderten Menschen geholfen werden kann.

Meine Damen und Herren! Auch die Ausgleichstaxenerhöhung ist eine Maßnahme zugunsten der Behinderten, eine Angelegenheit, die wir schon seit vielen Jahren immer wieder diskutiert haben. Jetzt wird die Ausgleichstaxe um über 20 Prozent, also um rund ein Viertel, erhöht.

Lassen Sie mich zur Änderung des Kündigungsschutzes auch etwas sagen: Ich weiß, es gibt Behindertenorganisationen, die für die Verlängerung des Kündigungsschutzes von drei auf sechs Monate sind, die das vehement fordern. Es gibt Behindertenorganisationen, die dieser


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