Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 63

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Maßnahme eher skeptisch gegenüberstehen. Manche Behindertenorganisationen wollen eine völlige Änderung des Kündigungsschutzes; auch das ist Ihnen bekannt.

Ich meine, dass diese Verlängerung auf sechs Monate eine sehr vernünftige Maßnahme ist, zu der wir stehen. Wir stehen dazu, dass nun sechs Monate erprobt werden kann, ob ein behinderter Mensch im Erwerbsleben eine Chance hat oder nicht. Ich sage Ihnen: Diese Maßnahme wird vielen jungen Menschen überhaupt erstmals eine Chance bieten, in das Erwerbsleben eintreten zu können. Insgesamt können wir mit dieser Maßnahme zufrieden sein.

Wir werden alle wesentlichen Bedenken, die gegen diese Besteuerung vorgebracht worden sind, entkräften und beseitigen. Wir werden den behinderten Menschen mittels dieses Gesetzes, mit welchem die Ausgleichstaxe erhöht wird, mit welchem auch die Frage des Kündigungsschutzes auf eine vernünftige Basis gestellt wird, eine neue Chance bieten, sich im Erwerbsleben zu bewähren und damit noch mehr gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft werden zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner in dieser Debatte ist der Herr Bundesminister. Er hat das Wort.

11.00

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat sich seit 1. Jänner 2001 erwiesen, dass die Besteuerung von Unfallrenten zu sozialen Härtefällen führt. Das heute zu beschließende Gesetz wird diese Härtefälle in weiten Bereichen ausgleichen. Ich bin all jenen Damen und Herren des Hohen Hauses dankbar, die mit der heutigen Beschlussfassung den behinderten Menschen in Österreich insgesamt 600 Millionen Schilling zur Verfügung stellen werden, damit diese Härtefälle in Zukunft ausgeglichen werden können. (Beifall des Abg. Dr. Pumberger. )

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass durch die Regelungen im Ausgleichstaxfonds ab dem Jahr 2003 den behinderten Menschen jährlich insgesamt 230 Millionen Schilling zur Verfügung stehen werden, indem ihnen auf Grund der Zweckbindung Individualförderungen als Lohnkostenzuschüsse gewährt werden, in den integrativen Betrieben geschützte Werkstätten zur Verfügung stehen oder Förderungen nach der Opferfürsorge und Projektförderungen ermöglicht werden. Es wird also etwa ein Viertel des Volumens der heutigen Behindertenmilliarde langfristig, auch über diese Gesetzgebungsperiode hinaus, abgesichert. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist von Kollegin Silhavy und von Kollegen Öllinger einiges zur sozialen Gerechtigkeit, aber auch zu den Expertisen von Professor Mazal gesagt worden. Ich darf Sie schon darauf hinweisen, dass auf Seite 19 der Expertise von Professor Mazal vom 18. September 2000, die Ihnen ja allen zur Verfügung steht, unter Punkt 3.2.5 – Besteuerung von Renten aus der Unfallversicherung – Folgendes angeführt worden ist:

"Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Frage aufgeworfen, warum Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung steuerfrei sind. Dies ist sowohl im Vergleich zur Steuerpflicht für Invaliditätspensionen als auch im Vergleich zur Steuerpflicht für Renten aus privaten Unfallversicherungen auffällig."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann also keinen Zweifel darüber geben, dass im Rahmen der Steuergerechtigkeit die Einführung der Besteuerung der Unfallrenten durchaus systemkonform war.

Zu den Ausführungen des Kollegen Öllinger möchte ich hinzufügen: Die Beschädigtenrente aus dem Heeresversorgungsgesetz wird aus dem Budget finanziert. Es handelt sich daher, Herr Kollege Öllinger, um eine Transferleistung. Sämtliche Transferleistungen, die derzeit gezahlt werden, sind steuerfrei, und daher ist also auch hier die Systemkonformität gegeben – eine Auffassung, die übrigens auch Universitätsprofessor Lang in einer Expertise zu diesem Punkt geteilt hat.


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