Wenn man das Ganze unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit betrachtet, muss man, glaube ich, sagen, es ist systemkonform und auch schlüssig.
Zu den Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen haben. – Die Bundesregierung geht davon aus – was auch Kollege Feurstein dankenswerterweise ausgeführt hat –, dass unter Berücksichtigung der eingebrachten Abänderungsanträge das vorliegende Gesetzesvorhaben insgesamt jeder Prüfung standhalten wird. Ich sage aber auch in aller Klarheit dazu: Nicht jede – nicht jede! – Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof ist eo ipso schon eine Aufhebung. Es ist das gute Recht jedes Einzelnen in diesem Rechtsstaat, wenn er glaubt, Verfassungswidrigkeiten festgestellt zu haben, diese von einem Höchstgericht überprüfen zu lassen. Der Entscheid des Höchstgerichtes wird – so wie bisher – selbstverständlich auch von der Bundesregierung zu prüfen beziehungsweise auch legistisch umzusetzen sein. (Abg. Silhavy: Auch solche des Verwaltungsgerichtshofes?)
Zur Diskussion bezüglich der 6-Monate-Frist darf ich Ihnen, Frau Kollegin Silhavy, schon sagen, dass sehr viele Behinderte, die sich seit Jahren um einen Arbeitsplatz bemüht haben, dann, wenn sie laut Arbeitsrecht nach positiven Einstellungsgesprächen mitteilen mussten, dass sie zum Kreis der bevorzugten Behinderten gehören, diesen Arbeitsplatz, den sie eigentlich schon gehabt haben, verloren haben. (Abg. Silhavy: Aber das lösen Sie durch diese Maßnahmen nicht, Herr Minister!) Die Wirtschaft wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade die kurze Probezeit von drei Monaten ein maßgebliches Hindernis, eine maßgebliche Barriere darstellt, um aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu kommen.
Man muss auch sehen, dass bei behinderten Menschen in Bezug auf Arbeitsplätze eine deutlich geringere Fluktuation zu verzeichnen ist als bei allen anderen Arbeitnehmergruppen, auch die Zugehörigkeit zu Betrieben ist höher als bei allen anderen Arbeitnehmergruppen. Diese Erweiterung von drei auf sechs Monate kann also nicht eo ipso als Schlechterstellung der behinderten Menschen in dieser Republik betrachtet werden. Die Bundesregierung hält diese Maßnahme für notwendig im Sinne des Abbaus von Barrieren für Menschen, die arbeitslos sind, um ihnen den Weg in die Beschäftigung und damit den Weg zu einem eigenen Erwerbsleben und zu einer eigenen Anspruchsberechtigung auch hinsichtlich der Pension zu ermöglichen.
Nach zahlreichen Gesprächen mit behinderten Menschen und auch aus Gesprächen mit sehr vielen Menschen aus den Behindertenverbänden weiß ich, dass das dort nicht nur kritisch gesehen wird, sondern dass von Einzelnen innerhalb der Behindertenverbände – wie Kollege Feurstein auch im Ausschuss bereits erwähnt hat – für diesen Schritt auch Verständnis gezeigt wird.
Und wenn Sie, Frau Kollegin Silhavy, die Erhöhung bei der Ausgleichstaxe von 2 060 auf 2 700 S kritisiert haben (Abg. Silhavy: Ich habe nicht die Erhöhung kritisiert, Herr Minister!), so darf ich doch darauf hinweisen, dass diese Ausgleichstaxenerhöhung die höchste ist, die es seit Einführung der Ausgleichstaxen gibt. Wenn man die jährlichen Valorisierungen näher betrachtet, wird man feststellen, dass diese Erhöhung der Ausgleichstaxe gleichzusetzen ist mit einem Valorisierungseffekt von acht bis zehn Jahren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass die Behinderten darauf warten, dass dieses Gesetz heute hier beschlossen wird. Aus dem Briefverkehr meines Ministeriums mit den behinderten Menschen, mit jenen, die auf Grund der Besteuerung hart betroffen waren, die Härten hinnehmen mussten, wird nämlich deutlich, dass sich die behinderten Menschen durch die heutige Beschlussfassung dieses Gesetzes eine Verbesserung ihrer Situation, aber auch mehr Gerechtigkeit erwarten.
Sie, Frau Kollegin Silhavy, haben mir ein Stückwerk von einem Geschirr überreicht. – Das Stückwerk, das Sie mir – symbolisch – überreicht haben, ist das Stückwerk, das mir die Sozialdemokratie im Bereich des Behindertenrechts insgesamt hinterlassen hat. Frau Kollegin Silhavy! Sie können mir nicht einreden, dass es gerecht ist, wenn ein Schweißer, der im vierten Lehrjahr ein Auge verloren hat, mit 30 Prozent 1 400 S für diesen lebenslangen Schaden bekommt, während jemandem, der 40 000 S Einkommen hat und den gleichen Arbeitsunfall erleidet, eine ungleich höhere Summe zusteht. Sie können mir nicht einreden, dass in diesem Bereich Gerech