Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 65

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tigkeit herrscht, wenn man die Höhe der für Behinderungen und lebenslanges Leid zustehenden Leistungen vom Einkommen zum Zeitpunkt des Eintritts der jeweiligen Behinderung abhängig macht.

Ich habe daher im Einvernehmen mit der Bundesregierung einen Arbeitskreis eingesetzt, an dem dankenswerterweise die Behindertenorganisationen und alle Sozialpartner teilnehmen, um das gesamte Behindertenrecht in Österreich neu zu regeln, auch in dem Sinne, dass es für die gleiche Behinderung auch gleiche Entschädigungen und gleiche Schmerzensgeldzahlungen gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Es schafft gleichzeitig wieder Ungleichheiten!)

Sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy! Ich glaube, dass sehr viele Behinderte in Österreich mit Recht in diesen Arbeitskreis ihre Hoffnung setzen, dass sie darauf warten, dass das Behindertenrecht, das in Österreich vielfach ungerecht und stückhaft ist, vielleicht in Zukunft auf eine bessere Basis gestellt wird. Und ich glaube auch, Frau Kollegin Silhavy, dass es Ihnen gut anstehen würde, Ihnen und auch den von Ihnen vertretenen Organisationen, denen Sie angehören, hier mitzuarbeiten, denn viele Behinderte wissen – auch von den Beratungen der Arbeiterkammer, den Beratungen der Gewerkschaft –, wie ungerecht heute teilweise am Behinderten-Sektor die Entschädigung für erlittenen Schaden erfolgt.

Man sollte auch nicht vergessen, dass es in der Vergangenheit im Rahmen des Behindertenrechts, der Steuerfreiheit der Behindertenpensionen auch sehr viele Legendenbildungen gegeben hat. Wenn man sich die Vergangenheit des Behindertenrechts ansieht, die teilweise Einführung der Besteuerungen in den achtziger Jahren und die Aufhebung dessen durch den Verfassungsgerichtshof, ist festzustellen, dass das nicht aufgehoben worden ist, weil die Steuer insgesamt verfassungswidrig wäre, sondern weil der damalige 20-prozentige Sockelbetrag als Bemessungsgrundlage ein untaugliches Instrument war, etwas, das Sie offensichtlich von England abgeschrieben haben, wo es eine ähnliche Sockelbefreiung im Steuerrecht für temporäre Invaliditätspensionen gibt. Das ist aber, wie wir wissen, im österreichischen Recht nicht haltbar.

Ich glaube daher, dass wir alle gut daran tun, das Behindertenrecht in Österreich auf eine neue Basis zu stellen, weil das, was wir haben, in vielen Punkten ausreichend ist, aber in sehr vielen Punkten auch von den Behinderten als ungerecht empfunden wird. Als ungerecht empfunden wird auch die derzeitige Unterschiedlichkeit der Regelung je nachdem, wann und wo eine Behinderung eingetreten ist, ob in der Freizeit, im Haushalt, bei der unbezahlten oder der bezahlten Arbeit. Ich glaube daher, dass es an der Zeit ist, das Behindertenrecht endlich auf eine neue Basis zu stellen, und ich hoffe, dass uns die Arbeiten des Ausschusses und der erwähnten Arbeitsgruppe mit dem festgelegten Zeithorizont, nämlich Herbst 2002, für die Zukunft ein taugliches Instrument zur Abgeltung von Leistungsansprüchen behinderter Menschen in dieser Republik in die Hand geben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das ist das Ziel dieser Bundesregierung und der Damen und Herren Abgeordneten, die hinter diesen Regelungen stehen, damit in der Zwischenzeit soziale Härten ausgeglichen werden können.

Und noch etwas zur Bürokratie: Wir haben bei der Neuordnung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung dafür gesorgt, dass die Bürokratie zurückgedrängt wird. Es sind nur mehr höhere Summen aus dem gesamten Bereich der Behindertenorganisationen einmal jährlich zu überprüfen, sodass wir kleinere Summen, die bis dato oft mit Verzögerungen von bis zu 16, 17 Monaten an den Adressaten gelangt sind, schneller und unbürokratischer als in der Vergangenheit übermitteln können.

Ich bin auch überzeugt davon, dass die Damen und Herren Beamten in den Bundessozialämtern in der Lage sein werden, auf Grund der Möglichkeiten der EDV-Verknüpfung mit dem Finanzministerium und den Unfallversicherungsanstalten und mit einer entsprechenden Aufklärung der behinderten Menschen darüber, welche Unterlagen sie zur Überweisung der Unterstützungen aus dem Fonds benötigen, diesen Ansprüchen möglichst schnell und möglichst unbürokratisch Rechnung zu tragen.


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