willig
dafür gearbeitet haben, dass hier in Österreich ein Unrechtssystem eingeführt wurde, dass es sich etablieren konnte, die ein Unrechtssystem nicht nur unterstützt haben, sondern aktiv daran mitgewirkt haben, dass dieses Unrechtssystem sich mit Gewalt und Terror durchgesetzt und Gewalt und Terror über ganz Europa gebracht hat, alle diejenigen können und wollen wir nicht unter dem Mantel eines Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes entschuldigen. (Beifall bei den Grünen.)Das, meine Damen und Herren, sei Ihnen zum Thema geschichtliche Wahrheit und geschichtliche Anerkennung von Leistungen gesagt!
Damit komme ich gleich zum nächsten Gesetz, zu dem wir im Rahmen dieser Debatte auch einen Abänderungsantrag einbringen werden. Denn es ist bezeichnend und durchaus vergleich-bar mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, mit dem Sie auf der einen Seite unter diesem "schönen" grau-braunen Schleier auch Waffen-SSler, SSler und schwer belastete Nazis mitentschädigen wollen – oder müssen, weil Sie nicht differenzieren in diesem Gesetz, ob der eine zu dieser Gruppe gehört oder nicht gehört –, es ist bezeichnend, dass Sie in der Debatte im Sozialausschuss – und wir haben sie wieder einmal geführt, Herr Kollege Feurstein – jenen Opfergruppen des Naziregimes, die nach wie vor keine Anerkennung durch die Republik im Sinne des Rechts als Opfergruppen im Opferfürsorgegesetz finden, diese Anerkennung verweigern.
Es handelt sich dabei um die Opfergruppe derjenigen, die aus sexuellen Gründen vom Naziregime verfolgt wurden – also homosexuelle und lesbische Personen –, und es handelt sich um die so genannte Opfergruppe der Asozialen. Das sind jene Personen, die etwa in der Anstalt "Am Spiegelgrund" zu Tode gebracht wurden, als Kinder von einem Arzt zu Tode gespritzt wurden, der noch immer eine Plakette dieser Republik trägt und sie von dieser Republik offiziell verliehen bekommen hat. Da winden sich alle und meinen: Wir können dem Dr. Gross diese Plakette nicht aberkennen, wir haben sie ihm einmal zuerkannt. – Aber die Opfer, die werden noch immer nicht anerkannt, ganz egal, ob sie zu Tode gebracht wurden oder einfach nur im Er-ziehungsheim "Am Spiegelgrund" mit Spritzen von Dr. Gross drangsaliert und körperlich geschädigt wurden und deshalb als Asoziale gelten. Und es handelt sich um die Opfergruppe der Zwangssterilisierten.
Und da, Herr Dr. Feurstein, möchte ich schon die Argumentation, die Sie als Vertreter der ÖVP in der Vergangenheit und auch diesmal in veränderter Form angesprochen haben, aufgreifen. In der Vergangenheit haben Sie sich bei diesen Debatten immer hingestellt und haben gesagt: Solange die Opferverbände, also die klassischen Verbände der politisch Verfolgten, nicht zustimmen, gibt es keine Zustimmung der ÖVP. – Dieses Ihr Gebäude ist zusammengebrochen, weil die Opferverbände zustimmen; vielleicht mit Ausnahme der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, aber alle anderen Opferverbände stimmen zu, dass diese Menschen als Opfergruppen anerkannt werden. Also haben Sie Ihre Argumentation geändert und sagen jetzt: Wir haben das geprüft. In den letzten fünf Jahren hat aus der Opfergruppe der wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten niemand einen Antrag versucht.
Wissen Sie, welche Ungeheuerlichkeit Sie damit eigentlich ausgesprochen haben? – Da verfolgt die Zweite Republik nach wie vor Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung, wie nicht zuletzt die Debatten um den § 209 zeigen, da verfolgt die Zweite Republik nach wie vor auch andere Gruppen, und Sie sagen: Aber es steht jedem frei, einen Antrag zu stellen!
Es ist auch das Vermächtnis dieser Zweiten Republik, dass sie von ihrer nationalsozialistischen Erblast offensichtlich noch nicht Abstand genommen hat, Herr Kollege Feurstein! (Abg. Dr. Feurstein: Das ist unverschämt! Nehmen Sie das zurück! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Feurstein: Das ist eine Unverschämtheit! Nehmen Sie das zurück!)
Herr Kollege Feurstein! Ich behaupte das hier mit Fug und Recht, solange ein Arzt wie Dr. Gross eine Auszeichnung dieser Republik trägt, solange seine Opfer, die so genannten asozialen Opfer des Dr. Gross, hier in dieser Republik keine Anerkennung finden. Solange Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung, und zwar ausschließlich wegen ihrer sexuellen Orientierung