ein Vorschlag, den wir zur Diskussion gestellt haben. Wir sind damit bei Ihnen nicht auf Gegenliebe gestoßen. Ich denke, dass wir uns langfristig aber darüber Gedanken machen sollten.
Was positiv zu erwähnen und aus unserer Sicht auch notwendig ist, ist die Erhöhung der Anzahl der Kontrollen bei Futtermitteln. Sie haben das im Ausschuss bereits angekündigt. Das ist sicher ein notwendiger und richtiger Schritt. Letztlich bleibt aber für 2002 ein offener Finanzierungsbetrag von 250 Millionen Schilling, der teilweise aus der Tierkörperverwertung beziehungsweise aus Fleischuntersuchungsgebühren gedeckt werden soll, soweit ich das verfolge. Auch diesbezüglich ist mir die genauere Kostenentwicklungsschätzung im Gesetzesvorschlag abgegangen. Im Sinne von Transparenz, Herr Bundesminister, wäre das wünschenswert und notwendig.
Wir haben auch urgiert, dass die Abwicklung von Kosten über die Position aus den qualitätsverbessernden Maßnahmen Ihres Budgets im Landwirtschaftsressort für uns nicht in Frage käme. Ich habe jetzt gehört, dass der betreffende Artikel durch den Abänderungsantrag gestrichen wird. Das nehme ich mit Wohlwollen zur Kenntnis.
Herr Bundesminister Haupt! Bezugnehmend auf die Vollzugsanweisung betreffend Tierkörperverwertung in den entsprechenden Anstalten sehen wir es als sehr bedenklich an, dass Ausnahmen von der Abfuhrpflicht dem Landeshauptmann überantwortet werden. Sie geben keine genauen Beschreibungen, welche Ausnahmen gewährt werden können, Sie erteilen hier eine Generalklausel. Auch das halte ich für eine österreichweit einheitliche Qualitätssicherung grundsätzlich für problematisch.
Sie haben diese Entwürfe, wie gesagt, keinem Begutachtungsverfahren unterworfen – das wurde mehrfach von Bundesländern kritisiert, und das ist auch nicht rechtskonform –, und auch die Frage der kostendeckenden Entgelttarifgestaltung mittels eines Kostenausgleichssystems ist in diesem Konzept nicht modellhaft beschrieben. Es ist unklar, was Sie damit meinen. Denn wenn Sie damit eine kostendeckende Tarifgestaltung meinen, die auch die Entsorgung des Tiermehls beinhaltet, dann brauchen wir doch auch keine Finanzierung der Tiermehlentsorgung aus dem Katastrophenfonds. Also hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Es ist nicht klar, was Sie damit meinen, Herr Bundesminister.
Im Bereich des Fleischuntersuchungsgesetzes ist aus unserer Sicht vor allem zu bemängeln, dass es keine bundeseinheitlichen Kontrollpläne gibt. Sie sprechen von einer Flexibilisierung im Kontrollbereich zugunsten von Kleinbetrieben, aber wir haben keine Gewähr dafür, dass jeder Landeshauptmann das gleichermaßen so berücksichtigt, wie Sie das meinen. Auch hier gibt es wieder nur eine Generalklausel, dass der Landeshauptmann je nach Bedarf Kontrollpläne fixieren kann. Das halte ich angesichts unserer Qualitätsdebatte für nicht zeitgemäß. Ich glaube, es wäre auch da notwendig, einen Bundesrahmen für die Kontrollen sicherzustellen und gleichzeitig dezidiert zu klären, in welchen Bereichen der Landeshauptmann davon Abstand nehmen kann.
Ein Punkt, der aus bäuerlicher Sicht meiner Meinung nach auch nicht unwichtig ist, ist die Frage der TBC-Freiheit, die ebenfalls in dieser Fleischuntersuchungsgesetz-Novelle mit geklärt ist, nämlich dass Kälber von Hausschlachtungen in Zukunft auch der tierärztlichen Kontrolle unterliegen sollen, wovon etwa 6 000 Kälber im Jahr betroffen sind. Ich denke mir, es wäre notwendig gewesen, den zum Handkuss gekommenen Bäuerinnen und Bauern mit einer Kostenübernahme des Bundes eine entsprechende Signalwirkung zu geben, weil gerade die Meldung von solchen Hausschlachtungen nicht ganz einfach ist. Das wissen wir beide. Wenn eine zusätzliche Kostenbelastung für den bäuerlichen Betrieb anfällt, gibt es nicht unbedingt großes Interesse daran, das auch zu melden und das so durchzuführen, wie Sie es beabsichtigen. Es wäre also auch vorzusehen gewesen, diese Kosten durch die öffentliche Hand abzudecken, weil Sie sich auf der anderen Seite – wie ich mich erinnere, haben wir im Ausschuss darüber diskutiert – etwa 30 Millionen Schilling einsparen. Daher wäre eine Abdeckung der Kosten in diesem Hausschlachtungsbereich möglich gewesen.
Auf Grund der genannten Mängel, vor allem im Bereich der Tierkörperverwertungs-Vollzugsanweisung und im Fleischuntersuchungsgesetz, können wir diesen Vorlagen nicht zustimmen. Das