Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 189

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Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

19.15

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Zur Frage der europäischen Diskussion betreffend die Rinderprämien wird mein Kollege Pirklhuber ein paar Worte sagen.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Es stellt sich wirklich sehr die Frage – insbesondere auch betreffend die Haltung der ÖVP in der Vergangenheit –, wie Sie es selbst mit der Aufforderung gehalten haben, die Sie am Ende Ihres Antrags vorgelesen haben: die Interessen der bäuerlichen Klein- und Mittelbetriebe mit Nachdruck zu vertreten. Herr Abgeordneter Schwarzenberger, ich weiß nicht, wie viele grüne Anträge abgelehnt worden sind in Richtung einer zwingenden, verbindlichen Produktdeklaration, und zwar nicht erst dann, wenn ein Tier nur noch Produkt ist – wenn es Fleisch ist oder wenn wir über Eier reden –, sondern dann, wenn wir über Lebewesen, über Tiere reden. Eine verbindliche Produktdeklaration nach der Art, wie das Tier zuvor gelebt hat – den Tiergerechtheitsindex –, haben Sie immer verweigert, obwohl das einer der wichtigsten Schritte auch in Richtung des Schutzes bäuerlicher Interessen gewesen wäre. Das halte ich nicht für eine glaubwürdige Politik, was Sie hier vortragen! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Zu einigen konkreten Fällen möchte ich Sie fragen, wie es einige Ihrer Kollegen, Ihrer Bürgermeister-Kollegen damit halten. Sie kennen die Namen, etwa aus Oberösterreich, vom größten österreichischen Hühnerhalter, der nach wie vor – jetzt im niederösterreichischen Bereich, in Seitenstetten – in die Käfighaltung von Hennen investiert. Da können die Regierungsmitglieder auf der europäischen Ebene noch so viel über den Ausstieg aus den Hühnerbatterien verhandeln – Herr Latschenberger investiert weiter und weiter und weiter. Dann erfahren wir auch, dass die Grenzen hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten werden. Wenn die TierschützerInnen draufkommen, dann verschwinden eben bei Nacht und Nebel wieder ein paar 10 000 Hühner und gehen vorzeitig zur Schlachtbank.

Das ist nicht der Schutz der bäuerlichen Interessen. Kehren Sie da bitte einmal vor Ihrer eigenen Tür! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl. )

Ich möchte eigentlich kurz ein paar Worte betreffend das Fleischuntersuchungsgesetz sagen.

Herr Bundesminister Haupt! Sie wissen, dass wir selbstverständlich für strengste Untersuchungen eintreten. Wir haben kein Verständnis dafür, wenn es irgendwo Interessenkollisionen gibt, die zu Lasten der Produktqualität und zu Lasten des KonsumentInnenschutzes gehen könnten. Aber ich stelle mir die Frage, ob dieses Gesetz und diese Art der Regelung jenem Ziel wirklich gerecht wird beziehungsweise ob es unter Aspekten der Verfassung in dieser Art und Weise haltbar sein wird.

Ich stelle auch die Frage: Wer hat die Verfassungskonformität dieser Regierungsvorlage überprüft, und was hat diese Überprüfung ergeben? – Wenn es hier in den Erläuterungen heißt, was die Kontrollfunktion der Amtstierärzte betrifft, könnten Zweifel an der Unparteilichkeit möglicherweise nicht ausgeschlossen werden, bringt mich das zu den Fragen: Gab es da konkrete Anlassfälle? Wie waren diese gelagert? Lag oder liegt es an der Funktion einer Person als Amtstierarzt oder Amtstierärztin, oder könnten nicht auch Interessenkollisionen – gegen die wir alle sind – bei anderen Personen, also bei TierärztInnen und -ärzten, die nicht als AmtstierärztInnen bestellt sind, genauso gegeben sein? Was tun wir gegen diese Interessenkollisionen?

AmtstierärztInnen dürfen nicht als BetriebstierärztInnen fungieren, daher meine ich, dass bei dieser Personengruppe die Wahrscheinlichkeit solcher Interessenkollisionen eher geringer sein dürfte. Und wenn man dazu noch – und ich kann mich in dieser Hinsicht dem von Abgeordnetem Gradwohl eingebrachten Antrag durchaus anschließen – eine geographische Trennung der Funktionen vornimmt, dann halte ich die Wahrscheinlichkeit von Interessenkollisionen bei AmtstierärztInnen eigentlich nicht für größer als bei anderen.

Interessenkollisionen sollten wir zweifellos bekämpfen, aber einer bestimmten Gruppe, deren Salär in der amtlichen Funktion nicht gerade weltbewegend ist, damit doch – und zwar mit einer


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